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Samstag, 25.04.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Vom Sozialticket zum AUGSBURG PASS

Viele Worte für eine einfache Sache, die so schwer zu verwirklichen ist.

Sozialticket was ist das? Wem nützt es? Wer ist dagegen und warum?

  1. Sozialticket ist eine Ausweiskarte, die den Inhaber berechtigt, Einrichtungen der Stadt Augsburg und die Verkehrsmittel der Stadt Augsburg kostenlos oder stark verbilligt nutzen zu dürfen.
  2. Berechtigt seien sollten alle Bürger, die in unserer Stadt mit geringen Einkommen leben.
  3. Gegen die Einführung wehrt sich der Sozialreferent der Stadt und die ihn stützenden Parteien.
  4. Warum es Gegner gegen die Einführung eines Sozialtickets gibt, kann nur vermutet werden. Die offiziellen Begründungen: es sei zu teuer für die Stadt Augsburg, ist nicht verifizierbar. Es gibt in Deutschland Städte, die haben bereits eine Form des Sozialtickets eingeführt, in anderen konnte sich der jeweilige Stadtrat nicht dafür entscheiden. Ein Zusammenhang mit der Höhe der städtischen Verschuldung können wir nicht erkennen.

Wem nützt ein Sozialticket?

Allen Bürgern, die mit geringen Einkommen auskommen müssen, soll es durch das Sozialticket ermöglicht werden, die Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen alle Hartz IV-Empfänger, Erwerbslose, Klein-Rentner, Einkommenslose, Flüchtlinge, Asylanten. (Sollten Studentinnen und Studenten nicht auch einbezogen werden?)

Wie kann denn so etwas gehen?

Die Ämter, die die Anträge nach SGB II und Grundsicherung bearbeiten, stellen in den Bewilligungsbescheiden die Bedürftigkeit der Antragsteller fest. Daher könnten diese Bescheide auch für die Ausstellung eines Sozialtickets übernommen werden. Damit könnten schnell und fast ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand, die Berechtigten ein Sozialticket bekommen.

Politische Entwicklung in Augsburg

Die Stadtratsgruppe DIE LINKE hatte im März 2009 einen Antrag im Stadtrat Augsburg gestellt, in dem sie die Einführung eines Sozialpasses für Bezieher von Grundsicherung stellte. Darin forderte sie konkret für sozial Schwache die Einführung eines Sozialpasses beantragte. Damit sollte der Bezug einer Monatskarte zu 14,- € für den ÖPNV, der kostenlose Erhalt von Rest-Eintrittskarten für Stadttheater-Veranstaltungen, der kostenlose Eintritt für den städtischen Zoo, Museen, Stadtbäder, die kostenlose Entleihung von Büchern der Stadtbücherei, die Befreiung von Gebühren (z.B. Ausweis, Beglaubigungen ect.) und die Abschaffung der Kontoführungsgebühren bei der Stadtsparkasse verbunden sein.

Dem Antrag, den die Stadtratsgruppe Die LINKE gestellt hatte, mochte die Stadtratsmehrheit nicht zustimmen, aber ablehnen konnte man auch nicht. Also wurde verschoben. Man gab sich unwissend und wollte erst einmal Daten sammeln über mögliche Anzahl der Inanspruchnahmen, um daraus auf mögliche Kosten zu schließen.

Den einfachen Weg, es durch einen probeweisen Versuch über einige Monate, zu erfahren war die Stadtverwaltung nicht bereit. Es kam zu Annahmen und Rechnungen mit aktuellen Fahrpreisen. Diese dienten dem Sozialreferenten und seinen Mitarbeitern, um den Teilnehmern der Armutskonferenz Zahlen zu präsentieren, und zu erklären, die Stadt Augsburg könne sie nicht aufbringen. Die den Ergebnissen zugrunde liegenden Annahmen und Zahlen, weisen gleich mehrere Unsicherheiten und Denkfehler auf:

Es wird von 28.000 zusätzlichen Benutzern, bei Einführung des Sozialpasses ausgegangen. Wie viele es tatsächlich sein werden, weis niemand. Es sind Spekulationen. Vermutlich wird die absolute Obergrenze (Anzahl der Berechtigten) kräftig unterschritten werden.

Da der Vorschlag der Linken von einem Monatspreis von 14,- € (also dem in den verwendeten Statistik-Modellen angegebenen Preis für Verkehr) bedeutet auch dieser Preis noch für Sozialbedürftige, daß man rechnen muß, ob man sich jeden Monat einen Sozialpass leisten kann.

Die Stadtverwaltung geht davon aus, daß die Stadt Augsburg die Differenz zum normalen Fahrpreis an die städtischen Verkehrsbetriebe zahlen muß. Dabei wird vollkommen vergessen, daß die Stadtwerke eine 100%-ige Tochter der Stadt Augsburg sind. Somit stehen die die zusätzlich gezahlten Beträge dem Eigentümer, also der Stadt Augsburg auch zu.

Ein weiterer Denkfehler liegt in der Annahme, der Fahrkartenpreis sei identisch mit den entstehenden Kosten. Und selbst bei einer betrieblichen Teilkosten, in der die zusätzlichen Einnahmen, nicht die die gesamten Kosten einbringen, sind es Zusatzeinnahmen, die durch eine besserer Auslastung der Betriebsmittel (Straßenbahnen, Busse) das Gesamtergebnis verbessern könnten.

Ob die Experten in den städtischen Verkehrsbetrieben überhaupt eine Rechnung mit Grenzkosten und Grenzerträgen durchgeführt und bei welcher zusätzlichen Benutzerzahl nach dieser Rechnung die Grenzerträgen den Grenzkosten entsprechen ist nicht bekannt. Auf eine entsprechend Nachfrage gab es bei den städtischen Beamten nur Gelächter!

Die Armutskonferenz hat sich geeinigt, das Projekt unter dem Namen „Augsburg Pass“ weiter zu verfolgen.

Die Stadt Greifswald legt die Pfändungsfreigrenze als Bemessungsgrundlage an, außerdem sind dort Studentinnen und Studenten berechtigt, die Sozialticketregelung zu nutzen. Andere Städte wenden andere Kriterien an. Im Landkreis Harz gilt zusätzlich für Ein-Personenhaushalte eine Einkommensgrenze von 899 € und für Drei-Personenhaushalte 1.487,30 €.

Da auch die anderen Städte, die eine Form des Sozialtickets eingeführt haben, mit ihren finanziellen Schwierigkeiten fertig werden müssen, ist die Ablehnung des Sozialtickets durch die Verantwortlichen der Stadt Augsburg nicht der Grund dafür.

Schlussfolgerung:

Jede Bürgerin und jeder Bürger bleiben aufgefordert, ihrer Stadtregierung zu vermitteln, daß es sich lohnt, dem sozialen Handeln in unserer Stadt den Vorrang zu geben.



DIE LINKE KV Augsburg

Kreisvorstand

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