“Faktencheck Artenvielfalt” veröffentlicht
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat heute einen “Faktencheck Artenvielfalt” veröffentlicht. Die Ergebnisse sind ernüchternd. 60 Prozent der untersuchten Lebensräume sind in einem unzureichenden oder schlechten Zustand. Ein Drittel der Arten ist gefährdet. Der Faktencheck identifiziert Treiber des Artenschwunds, gibt aber auch Empfehlungen, um dem Verlust entgegenzuwirken.
Text: Pressemitteilung der FEdA/ DAZ
Für den “Faktencheck Artenvielfalt” (FA) haben mehr als 150 Wissenschaftler aus 75 Institutionen und Verbänden die Erkenntnisse aus über 6000 Publikationen ausgewertet, und in einer eigens dafür entwickelten Datenbank zusammengeführt. Um langfristige Entwicklungen zu erkennen, wurde ein Datensatz von rund 15.000 Trends aus knapp 6200 Zeitreihen erstellt und analysiert. „Der Faktencheck Artenvielfalt ist weltweit eines der ersten Beispiele, wie große internationale Berichte (…) auf einen nationalen Kontext zugeschnitten aussehen können.” erklärt Christian Wirth, Professor an der Universität Leipzig und Mitherausgeber des FA. Von den 72.000 bekannten in Deutschland heimischen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten seien bislang 40 Prozent auf die Gefährdung hin untersucht worden. Von diesen Arten sei fast ein Drittel bestandsgefährdet. Die Gefährdung nehme zu bei Arten des Agrar- und Offenlandes und in artenreichen Gruppen wie Insekten, Weichtieren oder Pflanzen. Besonders wenige Daten gebe es zur die Artenvielfalt in den stetig wachsenden städtischen Räumen, sodass die Ursachen des Verlusts biologischer Vielfalt hier nur ungenügend erkannt werden könnten.
Immer intensivere Nutzung von Kulturlandschaften als Hauptursache
Klar belegbar sei, dass der Verlust von Lebensräumen und die Intensivierung der Nutzung von Kulturlandschaften die stärkste negative Auswirkung auf die biologische Vielfalt haben. Auch würden erste Auswirkungen des Klimawandels sichtbar werden. Die Intensivierung der Landwirtschaft habe negative Effekte in fast allen Lebensräumen, nicht nur im Agar- und Offenland, und biete damit den größten Hebel für biodiversitätsschützende Ansätze.
Positive Entwicklungen in Flüssen und Wäldern
Der FA zeigt auch positive Entwicklungen einiger Artengruppen und Lebensräume, z.B. durch die Verbesserung der Wasserqualität in den Flüssen und die Förderung natürlicher Strukturelemente in Wäldern und in der Agrarlandschaft. Das zeige, dass der Verlust an Biodiversität mit gezielten Maßnahmen gestoppt werden könne. Um eine Trendwende einzuleiten, müsse die Natur verstärkt wiederhergestellt werden. Mitherausgeberin des FA Nina Harwig, Professorin an der Universität Marburg, meint dazu, dass neue biodiversitätsbasierte Landnutzungssysteme entwickelt werden müssen. Dabei würden modernde Technologien helfen können. Auch könnten ökologische Folgekosten Bestandteil von Wirtschaftberichten werden.
Autoren empfehlen eine Anpassung des Grundgesetzes
Der FA kritisiert, dass rechtliche und förderpolitische Instrumente der Naturschutzpolitik bisher unzureichend umgesetzt würden. Als Gegenmaßnahme schlagen die Autoren nicht nur erfolgsbasierte finanzielle Anreize vor, sondern auch die Aufnahme eines “Eigenrechts der Natur” in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland oder ein “Menschenrecht auf gesunde Umwelt”.