Stadtrats-„Diäten“: V-Partei³ fordert Kürzungen
Am Donnerstag, 21. Mai, entscheidet der Augsburger Stadtrat über die Aufwandsentschädigungen seiner Mitglieder. Während die Verwaltung lediglich technische Aktualisierungen der Entschädigungssatzung vorschlägt, will die V-Partei³ eine echte Reform und eine Million Euro in der sechsjährigen Wahlperiode einsparen.
Von Bruno Stubenrauch
Gemäß Beschlussvorschlag soll die monatliche Grundentschädigung auf 1.780 Euro festgesetzt werden, die dann wie bisher automatisch jährlich dynamisiert wird. Die V-Partei³ fordert dagegen die Abschaffung der automatischen Erhöhungen, eine Reduzierung der Grundentschädigung um fünf Prozent und einheitliche Zuschläge für Fraktionsvorsitzende.
Was die Verwaltung vorschlägt
Die Beschlussvorlage von Oberbürgermeister Dr. Florian Freund (SPD) dient nach eigenen Angaben der „Transparenz und besseren Nachvollziehbarkeit“. In der geltenden Satzung ist eine automatische Dynamisierung vorgesehen: Die monatliche Grundentschädigung von ursprünglich 1.641 Euro (2020) steigt jeweils im gleichen Prozentsatz wie die Gehälter der Beamten der Besoldungsgruppe A16. Tatsächlich liegt der Betrag inzwischen bei 1.780 Euro – eine Steigerung von 8,5 Prozent. Die Verwaltung will diesen Wert nun in die Satzung eintragen und die Dynamisierung beibehalten.
Die V-Partei³ will sparen
Stadtrat Roland Wegner (V-Partei³) sieht darin ein Problem. „Kommunalpolitik ist ein Ehrenamt und keine beamtenähnliche Tätigkeit mit automatischen Gehaltssteigerungen“, sagt er. Mit einem Dringlichkeitsantrag fordert er:
- Abschaffung der automatischen Dynamisierung; künftig muss der Stadtrat jede Erhöhung einzeln beschließen;
- Senkung der Grundentschädigung um fünf Prozent – von derzeit 1.780 Euro auf 1.691 Euro;
- Vereinheitlichung der Zuschläge für Fraktionsvorsitzende und deren Stellvertreter.
Bisher erhalten große Fraktionen deutlich höhere Zuschläge – bis zu 137,5 Prozent der Grundentschädigung. Wegner will einheitlich 75 Prozent für Vorsitzende und 25 Prozent für deren Stellvertreter festlegen – unabhängig von der Fraktionsgröße.
Das Sparpotenzial
Die V-Partei³ hat ausgerechnet, dass sich durch die vorgeschlagenen Änderungen innerhalb einer sechsjährigen Wahlperiode mindestens eine Million Euro einsparen ließe. „Gerade in finanziell schwierigen Zeiten muss auch der Stadtrat selbst Bereitschaft zeigen, Verantwortung zu übernehmen und mit öffentlichen Mitteln maßvoll umzugehen“, so Wegner.
Politische Kontroverse
Befürworter der Verwaltungsvorlage argumentieren, dass die automatische Anpassung an die Besoldung eine sachgerechte, von politischen Stimmungslagen unabhängige Regelung sei. Zudem sicherten die gestaffelten Zuschläge, dass größere Fraktionen ihren erhöhten Koordinierungsaufwand abgelten könnten. Die V-Partei³ hält dagegen, dass die Aufgaben von Fraktionsvorsitzenden sich kaum nach der Größe unterschieden und den Fraktionen bereits städtisches Personal gestaffelt zur Verfügung stehe. Nun muss der Stadtrat entscheiden.
Synopse der Entschädigungssatzung
(Beschlussvorschlag, pdf 147 kB)





