... AUSGELEUCHTET
Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung künftig noch?
Mit der von der Bundesregierung geplanten Abschaffung des Habeck’schen Heizungsgesetzes zum 1. Juli 2026 wird die kommunale Wärmeplanung kein gesetzlicher Scharfschalter für „Heizungsverbote“ mehr sein. Das wirft die Frage auf:
Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung künftig noch?
Ausgeleuchtet:
Die kommunale Wärmeplanung wird ab Juli 2026 ein rein strategisches Informationsinstrument sein, das Bürgern und Unternehmen aufzeigt, wo künftig klimaneutrale Netzinfrastrukturen verfügbar sein werden.
En détail:
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG), das im Oktober 2024 in der heutigen Form in Kraft gesetzt wurde, besser bekannt als „Heizungsgesetz“, war das Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung der rechtliche Hebel für Austauschpflichten von Heizungsanlagen. Neue Anlagen mussten gemäß § 71 Absatz 1 GEG mindestens 65 Prozent der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. Die Pflicht begann ab dem Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern – also auch Augsburg – müssen diese Wärmeplanung bis 30. Juni 2026 erstellen. Darin müssen beispielsweise Gebiete ausgewiesen werden, in denen Fernwärme geplant ist.
Vom Regelwerk zum Wegweiser
Mit der zum Juli 2026 angekündigten Reform des Gebäudeenergiegesetzes hin zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vollzieht die Bundesregierung einen Kurswechsel in der Wärmepolitik. War die kommunale Wärmeplanung bisher das Herzstück einer Verbotslogik – erst der Plan, dann die Pflicht zur 65-Prozent-Erneuerbaren-Heizung –, so wird sie nun entkoppelt. Das bedeutet: Die Veröffentlichung eines Wärmeplans durch die Stadt löst künftig keine unmittelbaren rechtlichen Zwänge für den privaten Heizungskeller mehr aus.
Planungssicherheit ohne Zwang
Trotzdem wird die Wärmeplanung nicht wertlos. Ihre Bedeutung für Hausbesitzer bleibt hoch, wenn auch auf einer anderen Ebene. Der Plan beantwortet die entscheidende Frage der Infrastruktur: Wird mein Haus in den nächsten fünf bis zehn Jahren an ein Fernwärmenetz angeschlossen? Gibt es Pläne für ein lokales Wasserstoffnetz? In Gebieten, die im Plan als „dezentral“ markiert sind, wissen Eigentümer nun sicher, dass sie selbst für eine Lösung sorgen müssen – etwa durch eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung oder eine Gasheizung mit immer mehr ansteigendem Anteil an Biomethan.
Die Rolle der Kommune verschiebt sich dabei moderierend. Sie ist nicht mehr die Instanz, die den „Stichtag für das Gasheizungs-Aus“ verkündet, sondern eine Anbieterin von Optionen. Der Wärmeplan wird zum Datenblatt des Standorts, das den ökonomischen Rahmen für die kommenden Jahrzehnte absteckt.
Die ökonomische Realität bleibt
Auch wenn die neue Regierung die technologische Freiheit betont und die Austauschpflichten für alte Kessel streicht, bleibt der Wärmeplan die wichtigste Entscheidungsgrundlage gegen „stranded assets“ – also Fehlinvestitionen. Da die neue „Bio-Treppe“ im GMG steigende Anteile an teurerem Biomethan vorschreibt und die CO2-Bepreisung fossiler Brennstoffe unabhängig vom GEG/GMG weiter ansteigt, liefert der Wärmeplan die Fakten für die Kostenrechnung.
Wer heute in eine neue Gasheizung investiert, findet im kommunalen Wärmeplan die Antwort darauf, ob er langfristig auf ein günstigeres Netz hoffen kann oder ob er sich auf dauerhaft hohe Betriebskosten durch die Beimischungspflichten einstellen muss. Die kommunale Wärmeplanung ist somit künftig weniger ein Instrument der Bauaufsicht, sondern vielmehr das Fundament der persönlichen Wirtschaftlichkeitsberechnung für jeden Eigentümer.
