Die Frage, ob nach dem VGH-Urteil ein Bürgerentscheid kommt, der festlegt, dass der Besitz der Augsburger Bürger, wie zum Beispiel das Wasser, in der Zukunft nicht privatisiert werden darf, hängt davon ab, ob der Augsburger Stadtrat in dieser Angelegenheit einen Grundsatzbeschluss fasst oder nicht.
Von Siegfried Zagler

Wasserwerk bei der Wolfzahnau (c) DAZ
So ist ein Gespräch der DAZ mit Bruno Marcon zu interpretieren. Marcon ist der führende Kopf von Attac-Augsburg. Man werde sehr zeitnah den Kontakt mit der Stadt suchen, um eine Regelung zu finden, die einen Bürgerentscheid mit der ersten Fragestellung („Sind Sie dafür, dass die Stadtwerke Augsburg Holding GmbH und ihre Töchter Energie GmbH, Wasser GmbH, Verkehrs GmbH und Netze Augsburg GmbH in vollständigem Eigentum der Stadt Augsburg bleiben und jegliche Fusion mit anderen Unternehmen unterbleibt?“) nicht mehr nötig mache, so Marcon gestern zur DAZ.
Bekanntermaßen hatte der Stadtrat rechtswidrig dieses Bürgerbegehren mit dieser Fragestellung gestoppt. – Ein Grundsatzbeschluss des Stadtrats im Sinne dieser Fragestellung würde einen Bürgerentscheid in diesem Sinne aufheben, weshalb sich die Initiatoren des ersten Bürgerbegehrens nun mit der Stadt arrangieren wollen. Wäre die Stadt samt Stadtrat allerdings nicht bereit, sich deutlich in „Sachen Privatisierung“ zu positionieren, müssten die Initiatoren ihre Verpflichtung gegenüber den zirka 15.000 Unterzeichnern des Bürgerbegehrens nachkommen und die Stadt dazu anhalten, den Bürgerentscheid durchzuführen. So lässt sich in etwa der aktuelle Entscheidungsdruck seitens der Bürgerinitiative beschreiben.
Am kommenden Dienstag, den 6. Juni wird sich Attac-Augsburg in ihrem „Hauptquartier“ in der Weißen Gasse 3 (ab 19.30 Uhr) ihren Mitgliedern und allen Interessierten erklären und über den neuesten Stand informieren.
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Artikel vom
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| Autor: sz
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Artikel vom
31.05.2017
| Autor: sz
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Artikel vom
31.05.2017
| Autor: sz
Rubrik: Der Kommentar