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Montag, 22.06.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

ÖDP scheitert im Landtag mit Petition für Trink­wasser­schutz

Mehr als 10.000 Menschen haben die ÖDP-Petition „Trink­wasser­schutz als Staatsziel in die Ver­fassung“ unter­zeichnet. Doch der Umwelt­aus­schuss des Bayer­ischen Landtags lehnte das An­lie­gen ab – und auch einen Antrag der Grünen, die Petition zur Wür­di­gung weiter­zu­leiten, fand keine Mehrheit. Die ÖDP zeigt sich kämpferisch: „Das letzte Wort ist noch nicht ge­sprochen.“

Von Bruno Stubenrauch

Steffen Gölzner vor dem Bayerischen Landtag, wo die Petition „Trinkwasserschutz als Staatsziel in die Verfassung“ verhandelt wurde. (Bild: ÖDP Bayern)

Der ÖDP-Sprecher Steffen Gölzner, Um­welt­in­ge­nieur und Wasser­wirt­schaft­ler, appellierte vor den Ab­ge­ord­ne­ten, den Vorrang der Trink­was­ser­ver­sor­gung der Be­völ­ke­rung klar in der Ver­fassung zu ver­ankern. An­ge­sichts zu­neh­mender Trockenheit, sin­kender Grund­was­ser­spiegel und des wach­senden Wasser­bedarfs etwa durch Rechen­zentren sei dies ein Akt kluger Weit­sicht. „Sauberes ge­nieß­bares Trink­wasser ist keine Selbst­ver­ständ­lich­keit“, sagte Gölzner. „Wir sehen, dass in anderen Erd­teilen regel­rechte Ver­tei­lungs­kämpfe ums Wasser aus­ge­tragen werden.“

Unter­stützung erhielt die ÖDP von Patrick Friedl (Grüne), der sich dafür aus­sprach, den Trink­wasser­schutz durch einen Ver­fassungs­rang etwaigen raschen Pri­ori­täts­änderungen in der Tages­poli­tik zu ent­ziehen – ähnlich wie beim Schutz der natür­lichen Lebens­grund­lagen, der 1984 als Staatsziel in die Bayer­ische Ver­fassung auf­ge­nommen wurde. Doch die Mehrheit im Aus­schuss sah den Trink­wasser­schutz bereits durch be­ste­hende gesetz­liche Rege­lungen aus­rei­chend be­rück­sich­tigt und er­klärte die Petition für er­ledigt.

Trinkwasserschutz bleibt großes Zukunftsthema

„Für einen Trink­wasser­schutz mit Weit­blick ist die Mehrheit im Umwelt­aus­schuss offenbar noch nicht bereit“, fasste ÖDP-Co-Landes­vor­sit­zender Tobias Ruff zu­sam­men. Die ÖDP Bayern sieht das Staatsziel Trink­wasser­schutz dennoch als großes Thema für die Zukunft. „Es hat nach der erst­maligen Ein­setzung eines Landtags­aus­schusses für Umwelt­fragen noch zehn Jahre ge­dauert, bis der Schutz der natür­lichen Lebens­grund­lagen 1984 in die Bayer­ische Ver­fassung auf­ge­nommen wurde“, so Gölzner. „Es bleibt zu hoffen, dass auch beim Trink­wasser­schutz das letzte Wort noch nicht ge­sprochen ist.“


Die ÖDP hatte die Petition im Mai 2026 gestartet (DAZ be­rich­tete). Der vor­ge­schlagene Ver­fassungstext lau­tete:

Trink­wasser­quellen, Trink­wasser­brunnen und Trink­wasser­speicher stehen als öffent­liche Güter unter dem be­sonderen Schutz von Staat und Kommunen. Die Trink­wasser­ver­sor­gung der Be­völ­ke­rung hat Vorrang vor der kommer­ziellen Nutzung von Quellen, Brunnen und Grund­wasser. Die Landes­planung und alle Gesetze zum Trink­wasser­schutz sind an diesen Zielen aus­zu­richten.