ÖDP scheitert im Landtag mit Petition für Trinkwasserschutz
Mehr als 10.000 Menschen haben die ÖDP-Petition „Trinkwasserschutz als Staatsziel in die Verfassung“ unterzeichnet. Doch der Umweltausschuss des Bayerischen Landtags lehnte das Anliegen ab – und auch einen Antrag der Grünen, die Petition zur Würdigung weiterzuleiten, fand keine Mehrheit. Die ÖDP zeigt sich kämpferisch: „Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.“
Von Bruno Stubenrauch

Steffen Gölzner vor dem Bayerischen Landtag, wo die Petition „Trinkwasserschutz als Staatsziel in die Verfassung“ verhandelt wurde. (Bild: ÖDP Bayern)
Der ÖDP-Sprecher Steffen Gölzner, Umweltingenieur und Wasserwirtschaftler, appellierte vor den Abgeordneten, den Vorrang der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung klar in der Verfassung zu verankern. Angesichts zunehmender Trockenheit, sinkender Grundwasserspiegel und des wachsenden Wasserbedarfs etwa durch Rechenzentren sei dies ein Akt kluger Weitsicht. „Sauberes genießbares Trinkwasser ist keine Selbstverständlichkeit“, sagte Gölzner. „Wir sehen, dass in anderen Erdteilen regelrechte Verteilungskämpfe ums Wasser ausgetragen werden.“
Unterstützung erhielt die ÖDP von Patrick Friedl (Grüne), der sich dafür aussprach, den Trinkwasserschutz durch einen Verfassungsrang etwaigen raschen Prioritätsänderungen in der Tagespolitik zu entziehen – ähnlich wie beim Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, der 1984 als Staatsziel in die Bayerische Verfassung aufgenommen wurde. Doch die Mehrheit im Ausschuss sah den Trinkwasserschutz bereits durch bestehende gesetzliche Regelungen ausreichend berücksichtigt und erklärte die Petition für erledigt.
Trinkwasserschutz bleibt großes Zukunftsthema
„Für einen Trinkwasserschutz mit Weitblick ist die Mehrheit im Umweltausschuss offenbar noch nicht bereit“, fasste ÖDP-Co-Landesvorsitzender Tobias Ruff zusammen. Die ÖDP Bayern sieht das Staatsziel Trinkwasserschutz dennoch als großes Thema für die Zukunft. „Es hat nach der erstmaligen Einsetzung eines Landtagsausschusses für Umweltfragen noch zehn Jahre gedauert, bis der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen 1984 in die Bayerische Verfassung aufgenommen wurde“, so Gölzner. „Es bleibt zu hoffen, dass auch beim Trinkwasserschutz das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.“
Die ÖDP hatte die Petition im Mai 2026 gestartet (DAZ berichtete). Der vorgeschlagene Verfassungstext lautete:
„Trinkwasserquellen, Trinkwasserbrunnen und Trinkwasserspeicher stehen als öffentliche Güter unter dem besonderen Schutz von Staat und Kommunen. Die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung hat Vorrang vor der kommerziellen Nutzung von Quellen, Brunnen und Grundwasser. Die Landesplanung und alle Gesetze zum Trinkwasserschutz sind an diesen Zielen auszurichten.“