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Donnerstag, 06.08.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

MAN-Brücke: Stadt reagiert auf Mängel mit Verkehrsbeschränkungen

Am stadt­aus­wär­ti­gen Teil der MAN-Brücke wurden bei einer Bau­werks­prü­fung erhebliche Mängel festgestellt. Ab Freitag, 7. August, gilt deshalb zwischen Stadt­bach­stra­ße und Leipziger Straße eine Ton­na­ge­be­schrän­kung auf 7,5 Tonnen sowie Tempo 30.

Von Bruno Stubenrauch

Die MAN-Brücke wird stadtauswärts für PKW einspurig und auf 30 km/h beschränkt (Bilder: DAZ)

Die Sicherheit geht vor: Weil eine Bau­werks­prü­fung Mängel am Spannstahl der MAN-Brücke ergeben hat, reagiert die Stadt Augsburg mit sofortigen Maßnahmen. Betroffen ist der stadt­aus­wär­ti­ge Abschnitt zwischen Stadt­bach­stra­ße und Höhe Leipziger Straße. Dort gilt ab Freitag, 7. August, eine Ton­na­ge­be­schrän­kung von 7,5 Tonnen Ge­samt­ge­wicht – die Li­ni­en­bus­se sind davon ausgenommen. Schwerere Fahr­zeuge werden über die Berliner Allee und die Amagasaki-Allee umgeleitet.

Zusätzlich wird Tempo 30 angeordnet, die entsprechende Be­schil­de­rung soll ab Freitag stehen. Auch die Spur­auf­tei­lung ändert sich: Die linke Fahrspur bleibt für den In­di­vi­du­al­ver­kehr offen, die rechte ist künftig aus­schließlich für Li­ni­en­bus­se reserviert. Radfahrer und Fußgänger sind von den Ein­schrän­kungen nicht betroffen.

Brücke hat bereits eine bewegte Sa­nie­rungs­ge­schich­te

Die MAN-Brücke ist über 60 Jahre alt und besteht aus zwei getrennten Überbauten. Bereits 2016/2017 wurden erste Mängel behoben. In den Jahren 2021/2022 kam es durch den Ausbau des Rad­we­ge­net­zes und die zeitgleiche Sanierung der be­nach­bar­ten Stadtbachbrücke zu Einschränkungen im Umfeld beider Bauwerke, unter anderem durch verengte Spuren auf der MAN-Brücke.

Die MAN-Brücke hat zwei getrennte Überbauten, der linke hat Schäden

Das aktuelle Problem betrifft ausschließ­lich die stadt­aus­wär­ti­ge Hälfte der Brücke. Die Stadt lässt nun genauer un­ter­su­chen, wie stark der Spannstahl beschädigt ist und welche weiteren Schritte notwendig werden. Bis die Un­ter­su­chun­gen abgeschlossen sind und eine verlässliche Bewertung vorliegt, bleiben die neuen Regelungen in Kraft – ein konkretes Enddatum gibt es bislang nicht.

Die Stadt betont, mit den Maßnahmen un­ver­züg­lich und vor­sorg­lich auf die Prü­fungs­er­geb­nis­se reagiert zu haben, um die Ver­kehrs­si­cher­heit auf der Brücke weiterhin zu ge­währ­leis­ten. Die Ver­kehrs­teil­neh­mer werden gebeten, die neue Be­schil­de­rung vor Ort zu beachten.

Hintergrundkarte: © Bayerische Vermessungsverwaltung (2026), Datenquelle: Geoportal Bayern www.geoportal.bayern.de; Bearbeitung: DAZ