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Dienstag, 21.07.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Kommt ein Bürgerentscheid?

Die Frage, ob nach dem VGH-Urteil ein Bürgerentscheid kommt, der festlegt, dass der Besitz der Augsburger Bürger, wie zum Beispiel das Wasser, in der Zukunft nicht privatisiert werden darf, hängt davon ab, ob der Augsburger Stadtrat in dieser Angelegenheit einen Grundsatzbeschluss fasst oder nicht.