Neubau des Universitätsklinikums: Stadt will Planungsrecht schaffen
Das Hauptgebäude der Uniklinik Augsburg ist nach über 40 Jahren technisch verschlissen, die Sanierung im laufenden Betrieb nicht möglich. Deshalb hat der Freistaat Bayern 2023 einen Neubau beschlossen. Der Stadtrat will am heutigen Donnerstag, 26. Februar, die begleitende Bauleitplanung auf den Weg bringen.
Von Bruno Stubenrauch
Der Park südwestlich der alten Klinik soll Baufeld für einen 48 Meter hohen Neubau werden: Entwurf Bebauungsplan Nr. 306 (Karte: Stadt Augsburg, Beschlussvorlage öffentlich)Der vorberatende Bauausschuss hat den Beschlussvorlagen bereits am 12. Februar zugestimmt. Vorgesehen ist darin, den Flächennutzungsplan westlich der bestehenden Uniklinik zu ändern und den Bebauungsplan Nr. 306 aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Universitätsklinikum zu schaffen.
Baufeld „West“ als Vorzugsvariante
Als Vorzugsstandort für den Neubau hat die Verwaltung das westliche Baufeld gewählt, das nach ihrer Auffassung betriebliche und wirtschaftliche Vorteile bietet, allerdings den derzeitigen Patientengarten (Klinikpark) einschließt. Genau dort vorgesehen ist ein Bereich für einen Neubau mit bis zu 370.000 m² Geschossfläche und einer Höhe von maximal 48 Metern.
Des weiteren geplant sind neben den Sondergebieten für die Klinik selbst Bereiche für Forschungseinrichtungen und für kliniknahes Wohnen. Die Erschließung soll weiter über die Stenglinstraße erfolgen, eine Trasse für die Straßenbahn nach Neusäß wird freigehalten. Ein Hubschrauberlandeplatz ist auf dem Dach vorgesehen.
Verlust des Klinikparks würde Ausgleichsflächen außerhalb des Plangebiets erfordern

Der 40 Jahre alte Klinikpark
Der Eingriff in Natur und Grün – insbesondere durch den Wegfall des Patientengartens – werde umfangreiche naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen erfordern, so die Verwaltung. Diese Maßnahmen könnten nur in geringem Umfang im Plangebiet selbst realisiert werden. Für einen Großteil der Maßnahmen würden externe Ausgleichsflächen erforderlich, die im weiteren Verfahren definiert werden müssten.
Wirklich ergebnisoffen?
Kritiker wie die Kreisgruppe Augsburg des Bund Naturschutz in Bayern e.V., die Baum-Allianz Augsburg e.V. und die V-Partei³ sehen in den Beschlussvorlagen eine politische Vorfestlegung zugunsten des Standorts „West“: Inhaltlich konzentriere sich das Verfahren ausschließlich auf das westliche Baufeld – und damit auf die Bebauung des Klinikparks sowie angrenzender landwirtschaftlicher Flächen bis in Richtung Bezirkskrankenhaus und Wohnbebauung (DAZ berichtete).
Oberbürgermeisterin Eva Weber hat hingegen wiederholt betont, dass das Bauleitverfahren grundsätzlich ein ergebnisoffenes Verfahren sei, in dem „sich aufdrängende Varianten“ noch einmal geprüft werden müssten.
Öffentlichkeitsbeteiligung gesichert
Die Bürger dürfen in jedem Fall davon ausgehen, dass sie im weiteren Verfahren beteiligt werden. Gemäß Baugesetzbuch müssen sie nach dem Aufstellungs- und Änderungsbeschluss über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet werden. Sie müssen auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung bekommen; zu Einwänden müssen die Behörden Stellung nehmen. Parallel zur Öffentlichkeit werden zahlreiche Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, z.B. Fachdienststellen, einbezogen, insbesondere bei der Umweltprüfung.
Update am 26.02.2026 um 15.53 Uhr:
Der Stadtrat hat soeben gegen zwei Stimmen (Bruno Marcon, Augsburg in Bürgerhand und Roland Wegner, V-Partei³) nach einer sachlichen und fair geführten Aussprache den Anträgen zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung der Bebauungsplans zugestimmt. Zu Sitzungsbeginn war ein Antrag der V-Partei³ zur Vertagung der beiden Punkte abgelehnt worden.




