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Freitag, 22.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Der Geist der Gemeindeordnung steht höher als politisches Marketing

Warum OB Kurt Gribl und der Augsburger Stadtrat der Bürgerschaft eine Entschuldigung schulden

Kommentar von Siegfried Zagler

Am 12. Juli 2015 untersagte die Augsburger Bürgerschaft eine angestrebte Fusion zwischen der Energiesparte der Stadtwerke Augsburg und Erdgas Schwaben. 72 Prozent der abgegeben Stimmen verhinderten ein energiepolitisches Vorhaben, für das sich Augsburgs Oberbürgermeister dergestalt ins Zeug legte, dass sich in gewissen Kreisen die ironische Haltung verfestigte, der studierte Jurist Kurt Gribl könne den Energiemarkt der Zukunft vorhersehen.

Dem Vorwurf, dass Kurt Gribl mehr seinen Beratern vertraue, als einem komplexen politischen Abwägungs- und Entscheidungsprozess, war Augsburgs Oberbürgermeister von Beginn an ausgesetzt. Diese Einschätzung kam in der Vergangenheit nicht nur vom politischen Gegner, sondern auch von der CSU: Image-Marketing statt politischer Debatte. Zum Image-Marketing gehört es zum Beispiel auch, dass man Gegner eines Projekts zu Feinden einer „absolut notwendigen Sache“ erklärt. Und absolut notwendig ist etwas, das in der Person von Kurt Gribl verinnerlicht wird. Die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren der Theatersanierung bestätigten diese Geisteshaltung.

Das Modell des Leviathan, also der vollkommenen Figur, die das Gemeinwohl verkörpert und repräsentiert, ist im Sommer 2015 zu Grabe getragen worden. Und nun hat Kurt Gribl und fast der gesamte Augsburger Stadtrat nachträglich vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für die Auffassung einer entpolitisierten Vollkommenheit eine Zurechtweisung erhalten, die man als „schallende Ohrfeige“ bezeichnen darf.

Die geplante Fusion im unsichtbaren Raum der unpolitischen Gestaltung abwickeln zu wollen, sie quasi zu einem ökonomischen Sachzwang zu definieren, um sie dann als zu komplex für einen Bürgerentscheid zu erklären sowie die gesamte Kommunikation mit der Bürgerinitiative waren gröbste politische Verfehlungen, die allein auf das Konto des OB gingen. Die persönliche Einschätzung Gribls, die er kurz nach Start des ersten Bürgerbegehrens abgab, nämlich dass dessen Fragestellung juristisch nicht zulässig sei, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit seiner Urteilsbegründung pulverisiert.

Seit heute darf man also schlussfolgern, dass die Fraktion der Augsburger Grünen mit ihrem Antrag im Novemberstadtrat, eine unabhängige Behörde solle erst die juristische Zulässigkeit der Fragestellung eines Bürgerbegehrens prüfen, bevor eine Initiative Unterschriften sammelt, auf dem richtigen Weg gewesen wäre. Die Grünen wurden von den meisten Stadträten wegen ihres Antrags verlacht.

Dass Kurt Gribl mit seinem Gestaltungseifer und seinem Vollkommenheitsanspruch ein taktisches Verhältnis zu bedeutsamen öffentlichen Entscheidungsprozessen entwickelt hat, ist eine Erkenntnis, die man aus der Urteilsbegründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ableiten kann. Politischen Bewegungen aus der Bürgerschaft muss man die Hürde zur Entscheidungspartizipation so niedrig wie möglich hängen. Der Geist der Bayerischen Gemeindeordnung steht höher als politisches Marketing, das allzu oft zum taktischen Verhindern eines Bürgerentscheids führt. Angesagt wäre dagegen Respekt und Demut bezüglich dieses Instruments des Bürgerwillens. Statt OB-Alleingänge und Durchregieren wären öffentliche Abwägungsprozesse und eine Debattenkultur vonnöten, die in Augsburg öffentliche Diskurse und differenzierte Entscheidungsprozesse ermöglichen. Entscheidungsprozesse, die nicht ständig von Verwaltungsgerichten korrigiert werden.

Das sind die Botschaften des höchsten Bayerischen Verwaltungsgerichts an Kurt Gribl und den Augsburger Stadtrat. Sie sollten sich Asche aufs Haupt streuen und sich bei den betroffenen Bürgern für ihr undemokratisches Vorgehen entschuldigen.