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Dienstag, 23.06.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Das Maß ist voll: Die Stadtregierung und ihre rechtswidrigen Beschlüsse

Zum fünften Mal innerhalb von drei Jahren wurde ein rechtswidriger Beschluss des Augsburger Stadtrats von einem Verwaltungsgericht eben als solcher ausgewiesen und annulliert. Keine andere Augsburger Stadtregierung der Nachkriegsgeschichte hat ein derartiges „Vorstrafenregister“ auf dem Kerbholz.  – Das ist kein Zufall, sondern einem Systemfehler geschuldet.

Kommentar von Siegfried Zagler

Dass das Verschwinden einer Rathausopposition nicht nur theoretisch bedenklich ist, sondern auch zum leichtfertigen Handeln einer kaum kontrollierten Stadtregierung führt, ist zur Halbzeit des Dreierbündnisses als schwerwiegender Systemfehler zu erkennen. Ein Systemfehler, der nicht nur kleine Defekte mit sich bringt, sondern auch eine schwere Krankheit in sich trägt. Es handelt sich dabei um eine chronische Erkrankung, die fortlaufend gegen die Prinzipien der Demokratie verstößt und somit in eine tiefe dunkle Höhle führt.

Wie tief und dunkel, zeigen in regelmäßigen Abständen auch die zuständigen Verwaltungsgerichte auf. Es geht dabei um eine verhältnismäßig lange Liste rechtswidriger Verfehlungen, die die Stadt Augsburg in dieser Stadtratsperiode zu verantworten hat. Im Zeitraum von drei Jahren wurde die Stadt fünf Mal von den zuständigen Gerichten auf rechtswidrige Beschlüsse hingewiesen. Das ist Rekord. Keine andere Augsburger Stadtregierung der Nachkriegsgeschichte hat ein derartiges „Vorstrafenregister“ auf dem Kerbholz.

Es begann mit einer Dreistigkeit, die man als westeuropäisch-zivilisierter Zuschauer selbst in amerikanischen Politserien wie zum Beispiel „House of Cards“ als „zu weit hergeholt“ ansehen würde: Wenige Monate nach der Bildung der Stadtregierung beschlossen CSU und SPD die Aufwandsentschädigungen für ihre Fraktionsvorstände beträchtlich zu erhöhen und hätten sich gerne diese Erhöhungen nachträglich (Beginn der Stadtratsperiode) vom Hauptamt überweisen lassen. Stadträte legten beim VGH Beschwerde ein. Die Nachträglichkeit wurde vom Gericht zurückgewiesen.

Fall zwei: Ein von der Stadtregierung verabschiedetes „ungerechtes Sozialticket“, das Leistungsempfänger der Sozialhilfe nicht gleich behandelte. Vom Augsburger Verwaltungsgericht wurde dieses Ticket aus dem Handgelenk heraus geschreddert.

Fall drei: Das Rathaus-Redeverbot für Frauke Petry, das OB Gribl aus politischen Erwägungen erließ – trotz des sicheren Wissen erließ, dass es juristisch nicht haltbar ist. Das Augsburger Verwaltungsgericht zeigte sich genervt: Petry durfte im Rathaus sprechen. Eine weitere Peinlichkeit gab es obendrauf: Im Goldenen Saal wurde eine vom Ob-Referat moralisch begründete Stadtratssitzung inszeniert, die wie eine sakrale Veranstaltung dramatisiert wurde.

Fall vier: Wie ein allwissender Leviathan legte sich Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl ins Zeug, um eine Fusion der Energiesparte der Stadtwerke zu realisieren. Dabei gab Gribl sehr früh ein juristisches Fachurteil ab: Die Fragestellung eines Bürgerbegehrens, das sich gegen diese Fusion richtete, bewertete er als nicht zulässig. Stadtjuristerei und Stadtrat folgten Gribl und erklärten das Begehren mit politischem Tam-Tam und juristischen Fachvorträgen als nicht zulässig. Und lagen damit weit daneben, wie der VGH ausführte.

Fall fünf: Zwei zusätzliche Marktsonntage, die laut Wirtschaftsreferentin Weber den Einzelhandel unterstützen sollen, sind rechtswidrig. Die Begründung des Gerichts steht noch aus, doch an dem Aus dieser „verkaufsoffenen Sonntage“ ist nicht zu zweifeln.

Kurt Gribl und seine Stadtregierung gehen viel zu leichtfertig mit den bedeutsamsten Werten der Politik um, nämlich mit den Kategorien des Anstands und der Glaubwürdigkeit. Wider besseren Wissens gegen Verordnungen und Gesetze zu verstoßen, kann sich eine politische Kaste offensichtlich dann erlauben, wenn der politische Schaden überschaubar und leicht reparabel erscheint. Und dies scheint für die handelnden Akteure der Fall zu sein, da die schwache Stadtratsopposition kaum kampagnenfähig ist und sich der politische Ansehensverlust auf drei Parteien verteilt (CSU/SPD/Grüne). Der doppelte Skandal an diesen Verstößen besteht neben der Rechtswidrigkeit aus der Kommunikation der Täter, die sich nicht einsichtig oder gar reuig zeigen, sondern sich durch die richterlichen Zurechtweisungen in ihrem (aus ihrer Sicht) dem Gemeinwohl dienenden Tateifer eingeschränkt sehen.

Wenn ein Geschäftsführer eines städtischen Subunternehmens, wie man die CIA durchaus einstufen darf, in der Öffentlichkeit aberwitzige Kommentare abgeben kann (und wohl ungestraft darf) und es seitens der Stadt geduldet wird, dass auf seiner privaten Facebook-Seite gegen Gericht und Urteil geholzt wird, dann sind wir in Augsburg nicht nur aus politischer Sicht dem tiefsten Punkt der besagten dunklen Höhle sehr nah.

Es ist darüber hinaus anzunehmen, dass „verkaufsoffene Sonntage“ in der Innenstadt nicht nur den kulturell abgesicherten Begriff der Sonntagsruhe angreifen, sie fördern auch grobkonfiguriertes Konsum- und Geschäftsgebaren und tragen somit dazu bei, wogegen die Macher dieser allzu schlichten Marketingstrategie vorzugehen trachten: zur materiellen wie geistigen Verödung der Augsburger Innenstadt.

Gegen Amazon und Co. sind längst vorhandene Konzepte zu fördern, nämlich die Lust am sinnlichen Einkaufen, die Lust an der unvorhergesehenen Begegnung und die Freude an einer belebten und kulturell hoch bewerteten Innenstadt mit einem differenzierten und konkurrenzfähigen Warenangebot.

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Urteil: VGH bremst Stadtregierung aus

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