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Donnerstag, 16.01.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Urteil: VGH bremst Stadtregierung aus

Die von der Augsburger Stadtregierung erlassene Verordnung, dass anlässlich des Europatages im Mai und des Turamichele-Festes sogenannte „verkaufsoffene Sonntage“ zugelassen sind, ist hinfällig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am heutigen Freitag die entsprechenden Verordnungen der Stadt Augsburg für unwirksam erklärt.

Von Siegfried Zagler

Historische Marktstände in der Maxstraße

Historische Marktstände in der Maxstraße


In der Augsburger Innenstadt dürfen zu diesen Anlässen keine verkaufsoffenen Sonntage mehr genehmigt werden. Die „Allianz für den freien Sonntag“, eine Allianz zwischen Gewerkschaft und der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung, hatten dagegen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingelegt und Recht bekommen. Bis 2021 waren in Augsburg im Mai (Europatag) und Ende September (Turamichele) bei beiden Terminen Ladenöffnungen von 13 bis 18 Uhr in einem innerstädtischen Gebiet vorgesehen, das auch die City-Galerie umfasste. Damit ist nun Schluss.

Heinz Stinglwagner von der City Initiative Augsburg (CIA), die diese Termine außerhalb der Gemeindeordnung organisierte, kommentierte, dass ihn das Urteil nicht überrasche. Und zeigte sich auch nach dem Spruch des Gerichts als Entertainer: Er habe auf eine „salomonische Entscheidung“ spekuliert. So wird Stinglwagner von der Augsburger Allgemeinen zitiert. Unter „salomonisch“ versteht Stinglwagner, dass das Gericht nur den Marktsonntag am Europatag kassieren hätte können, aber nicht auch zum Turamichele-Fest. Das Urteil sei bedauerlich und schwierig und nicht zeitgemäß, so Stinglwagner, der vorgibt, mit verkaufsoffenen Sonntagen den Einzelhandel der Stadt zu unterstützen. Das Urteil des Münchner Verwaltungsgerichtshofs ist aber nicht nur eine Ohrfeige für die CIA, sondern auch für die Stadtregierung, die dieses Vorgehen erst ermöglichte. Bürgermeisterin und Wirtschaftsreferentin Eva Weber hat sich politisch stets für diese verkaufsoffenen Sonntage ausgesprochen. Wie es weitergehe hänge von der konkreten Begründung des Gerichtes ab, so Weber.

Als nicht weiter überraschend stufen die Aktiven der Augsburger Sonntagsallianz die Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ein. Sie hatten die Entscheidung des Augsburger Stadtrats, eine Verkaufsöffnung am Europatag im Mai und am Turamichele Ende September auch für die nächsten fünf Jahre zu genehmigen, vor dem Verwaltungsgericht angegriffen. Das Gericht bestätigte nun die Kritik der Kläger vollumfänglich und trug der Stadt auf, zukünftig die strengen Rahmenbedingungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu berücksichtigen.

„Die Vertreter der Augsburger Sonntagsallianz nehmen diese Entscheidung hocherfreut, aber nicht wirklich überrascht auf – liegt sie doch in einer Linie mit vergleichbaren Entscheidungen zum Stadtgründungsfest in München, zum Musikfest in Frankfurt oder zum Silvestermarkt in Worms aus dieser Woche. Wir hatten diese Entscheidung erwartet, da sie die Linie der Gerichte zum Sonntagsschutz wieder einmal bestätigt. Es wird unsere Haltung bestätigt, dass der Mensch mehr ist als Konsument und Arbeitnehmer.“ So kommentiert Erwin Helmer, Diözesanpräses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und Klagevertreter, die VGH-Entscheidung kurz nach der Urteilsverkündung.

Der Vernichtungswettbewerb der Einzelhandelskonzerne darf nicht durch rechtswidrige Sonntagsöffnungen auf Kosten der Beschäftigten ausgetragen werden. Das heutige Urteil bestätigt uns und ist mehr als zu begrüßen und dient natürlich auch dem Schutz der Kolleginnen und Kollegen im Augsburger Handel. Die Stadträte müssen sich natürlich auch Fragen lassen, warum sie sich in dem Verdrängungswettbewerb vor den Karren der Konzerne spannen lassen und wider besseren Wissens verfassungswidrige Verordnungen erlassen.“ Dies gab Thomas Gürlebeck, ver.di-Sekretär für Augsburg und ebenfalls Klagevertreter, zu Protokoll.

„Besonders freut mich, dass mit dieser Entscheidung nun wirklich das Turamichele-Fest im Mittelpunkt steht und nicht etwa die damit verbundene Ladenöffnung. Leider wurden wir ja immer einmal als Kritiker des Turamichele dargestellt, was die Wirklichkeit in ihr Gegenteil verkehrt.“ So formulierte Diakon Ulrich Gottwald seine Erleichterung über die gefallene Entscheidung.

Es handelt sich bei dieser richterlichen Entscheidung bereits um die fünfte Stadtratsentscheidung in dieser Periode, die von den zuständigen Verwaltungsgerichten gekippt wurde. Zuerst musste das Regierungsbündnis nach einer Entscheidung des VGH bei den beschlossenen „Tarif-Änderungen“ bei den Aufwandsentschädigungen nachbessern, später musste nach Richterspruch des Augsburger Verwaltungsgerichts das Sozialticket neu aufgelegt werden, dann folgten das nicht haltbare Rathaus-Redeverbot für Frauke Petry, die städtische Niederlage vor dem VGH in Sachen „Bürgerbegehren Fusion“ – und nun die Zurechtweisung bezüglich der „verkaufsoffenen Sonntage“.