Kommunale Wärmeplanung: Augsburg stellt Entwurf vor
Die Stadt Augsburg arbeitet an einer kommunalen Wärmeplanung. Der aktuelle Entwurf liegt ab sofort bis zum 20. Mai 2026 öffentlich aus. Bürgerinnen und Bürger können sich informieren und Rückmeldungen geben. Ziel ist eine weitgehend klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2040. Eine Online-Informationsveranstaltung findet am Dienstag, 28. April, statt.
Von Bruno Stubenrauch
Wärmenetz (Quelle: Stadt Augsburg, Screenshot Wärmeplanung)
Das städtische Umweltamt baut den Anfang 2025 veröffentlichten Energienutzungsplan Wärme zu einer umfassenden kommunalen Wärmeplanung aus. Diese soll zeigen, wie die Wärmeversorgung in den verschiedenen Stadtteilen, Gebieten und Quartieren Augsburgs künftig aussehen kann – und zwar möglichst klimaneutral.
Was die Wärmeplanung beantwortet
Die Kommunale Wärmeplanung gibt Antwort auf zentrale Fragen:
- Wie groß ist der Wärmebedarf in Augsburg in Zukunft?
- Welche erneuerbaren Wärmequellen stehen zur Verfügung?
- Wo ist der Anschluss an ein Wärmenetz (etwa Fernwärme) realistisch?
- Wo sind andere, dezentrale Lösungen (wie Wärmepumpen) erforderlich?
- Welche Akteure und Maßnahmen können zur erfolgreichen Umsetzung beitragen?
Der aktuelle Entwurf enthält Zielszenarien und Entwicklungspfade für eine klimafreundliche, resiliente und erschwingliche Wärmeversorgung in Augsburg bis spätestens 2040.
Was die Wärmeplanung nicht ist
Die Wärmeplanung bietet eine unverbindliche Orientierungshilfe zu voraussichtlich geeigneten Wärmeversorgungslösungen im Stadtgebiet – etwa ob ein Anschluss an ein Wärmenetz in absehbarer Zeit grundsätzlich möglich ist. Sie bezieht sich auf Baublöcke (Gruppen von Gebäuden innerhalb eines von Straßen umgrenzten Bereichs) sowie größere Teilgebiete. Empfehlungen zu einzelnen Gebäuden enthält sie nicht. Dafür sind die Energieberatung oder gebietsbezogene Energiekonzepte zuständig.
Die Kommunale Wärmeplanung selbst hat keine rechtliche Außenwirkung. Sie begründet weder Ansprüche noch Pflichten für Gebäudeeigentümer.
Noch Auslöser für die 65-Prozent-Regel des GEG
Zurzeit gilt ab dem Vorliegen der Wärmeplanung, spätestens jedoch ab Juli 2026, die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Neue Heizungen müssen dann mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen – entweder durch eine entsprechende Heizung oder über andere geeignete technische Lösungen.
Allerdings zeichnen sich bereits Änderungen durch das angekündigte Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ab (siehe das heutige „Ausgeleuchtet„).
Mitreden und informieren
Der Entwurf der Wärmeplanung ist ab sofort bis zum 20. Mai 2026 online einsehbar unter augsburg.de/waermeplanung. Interessierte können dort Rückmeldungen einreichen. Ziel der Beteiligung ist es, die Wärmeplanung praxisnah und bedarfsgerecht zu gestalten.
Zusätzlich bietet das Umweltamt am Dienstag, 28. April 2026 von 17 bis 18.30 Uhr eine kostenfreie Online-Informationsveranstaltung an.
Ausblick: Fortschreibung und Vertiefung
Nach dem Wärmeplanungsgesetz muss die Stadt bis Sommer 2026 eine erste kommunale Wärmeplanung veröffentlichen. Änderungen daran könnten sich durch das GMG, neue EU-Vorgaben zum Erdgasausstieg sowie konkretere Planungen der Stadtwerke zur klimafreundlichen Umstellung der Fernwärme ergeben.
Das Umweltamt plant daher, die Wärmeplanung zeitnah weiterzuentwickeln und inhaltlich zu vertiefen. Unabhängig davon schreibt das Wärmeplanungsgesetz vor, dass die Planung spätestens alle fünf Jahre fortgeschrieben wird.
- 💡Ausgeleuchtet: Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung künftig noch?
- Kommunale Wärmeplanung
- Kommunale Wärmeplanung, Entwurf als pdf





