Tiefgarage Kongress am Park: Und täglich grüßt das Murmeltier
Die Fraktion Bürgerliche Mitte fordert eine Prüfung für eine Tiefgarage im unmittelbaren Umfeld der Kongresshalle. Ein Blick in die städtischen Archive zeigt jedoch: Die Stadt Augsburg war in dieser Frage bereits vor Jahren deutlich weiter. Hat die Fraktion die umfangreichen Vorarbeiten der Verwaltung übersehen?
Von Bruno Stubenrauch
Alter Wein in neuen Schläuchen: CSU-Antrag aus dem Jahr 2013 für eine Tiefgarage mit 300 Plätzen auf der Freifläche vor der Kongresshalle (Visualisierung im Stadtmodell: DAZ-Archiv)
Dass der Veranstaltungsort „Kongress am Park“ über keine eigenen Stellplätze verfügt, ist seit 13 Jahren ein wiederkehrendes Thema. Um den Standort zu stärken, hat die Fraktion Bürgerliche Mitte (Freie Wähler, FDP, Pro Augsburg) nun einen Prüfantrag eingebracht: Unter der Freifläche zwischen Kongresshalle und Gögginger Straße soll eine Tiefgarage entstehen, idealerweise finanziert durch private Investoren.
Was zunächst nach einem konstruktiven Impuls klingt, sorgt bei Kennern der Augsburger Kommunalpolitik allerdings für Stirnrunzeln. Denn die nun geforderten Prüfungen liegen längst abgeschlossen in den Akten der Stadtverwaltung.
Vorschlag wurde bereits verworfen
In ihrem Antrag ersucht die Fraktion um eine Untersuchung der baulichen und genehmigungsrechtlichen Realisierbarkeit auf der Freifläche. Dabei geriet offenbar in Vergessenheit, dass genau dieser Standort bereits 2015 eingehend geprüft wurde (Beschlussvorlage BSV/14/02462, Prüfauftrag Tiefgarage Kongress am Park). Das damalige Fazit der Verwaltung fiel eindeutig aus: Da das Areal Teil des Landschaftsschutzgebiets „Wittelsbacherpark“ ist, gilt eine Bebauung der Fläche als rechtlich hoch problematisch.
Hinzu kamen erhebliche verkehrliche Nachteile. Die Zufahrt zur Garage wäre nach damaliger Prüfung lediglich von Norden her möglich gewesen – mit entsprechenden Umwegen und Wendemanövern für den aus südlicher Richtung kommenden Verkehr. In der abschließenden Machbarkeitsstudie von 2016 (Bericht BER/16/00741) wurde die Freifläche daher zugunsten einer Lösung unter der Gögginger Straße verworfen. Durch die Platzierung der Straßenbahnhaltestelle direkt darüber wäre aus einer reinen Eventgarage zudem eine förderfähige Park-&-Ride-Anlage entstanden.
Investorenmodell war bereits unterschriftsreif
Auch der Wunsch, ein Modell mit privaten Investoren zu prüfen, gleicht einem Blick in den Rückspiegel. Bereits im Jahr 2020 stand die Stadt Augsburg kurz vor der Vergabe der Planungsleistungen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Verwaltung:
- eine qualifizierte Markterkundung bei potenziellen Betreibern durchgeführt,
- gemeinsam mit einer Fachkanzlei ein fertiges Investorenauswahlverfahren konzipiert und
- ein europaweites Vergabeverfahren eingeleitet.
Gestoppt wurde dieses Verfahren im Juni 2020 nicht mangels Interesses, sondern infolge der erheblichen finanziellen Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie.
Es geht auch schlanker
Es entsteht der Eindruck, dass die Bürgerliche Mitte bei der Ausarbeitung ihres Antrags übersehen hat, wie weit die Stadt Augsburg dieses Projekt bereits vorangetrieben hatte. Sämtliche „belastbaren Fakten“, die nun eingefordert werden, liegen längst vor: Der Standort auf der Freifläche ist rechtlich kaum genehmigungsfähig und verkehrlich nur eingeschränkt sinnvoll. Zudem wurde ein Investorenmodell bereits bis zur Marktreife entwickelt.
Statt ein neues, kostenintensives Prüfverfahren anzustoßen, könnte der Antrag daher deutlich schlanker ausfallen – etwa mit der Frage, ob die finanzielle Situation der Stadt heute eine Wiederaufnahme der ausgearbeiteten Planungen unter der Gögginger Straße zulässt. Das würde nicht nur Zeit, sondern auch erhebliche Doppelarbeit sparen.





