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Dienstag, 12.05.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Gerichtsreport

Urteil: Loeb geht in Revision

Der Augsburger Autor Arno Loeb ist im Widerspruchsverfahren gegen die Strafanzeige von Oberbürgermeister Kurt Gribl abgeblitzt und zu 120 Tagessätzen a 20 Euro wegen Beleidigung verurteilt worden. Loebs Anwalt, Dr. Florian Engert, hat Revision angekündigt.

Die zirka 50 anwesenden Bürger und Vertreter der lokalen Medien mussten im voll besetzten Gerichtssaal 141 im Strafjustizgebäude fast eine dreiviertel Stunde warten, bis die Vorbesprechung im Richterzimmer zwischen den Rechtsvertretern von Arno Loeb und Kurt Gribl mit der Richterin Gabriele Holzer zu Ende war. Doch dann ging – bis auf einen kleinen Zwischenfall – alles schnell über die Bühne. Als Loeb zu seiner Person vernommen wurde und auf die Frage, wieviele Kinder er denn habe, die Augen schätzend zur Decke hob, gab es leises Gelächter im Publikum. Für die resolute Richterin Grund genug, Saalräumung anzudrohen. Dann kam Holzer schnell auf den Punkt: Die Verteidigung Loebs ziele darauf ab, dass Herr Loeb als Herausgeber einer Internetzeitung nur ein längst verbreitetes Gerücht redaktionell verarbeitet habe, aber der Aufbau des gesamten Artikels ziele darauf ab, den Geschädigten herabzuwürdigen.

Der Staatsanwalt reduzierte den Vorwurf der Verleumdung auf „üble Nachrede“ herunter. Denn Arno Loeb versicherte, die einstweilige Verfügung auf Unterlassung zu akzeptieren und somit die Inhalte der Gerüchte nicht mehr zu wiederholen. Frau Holzer betonte, dass Gerichte auch die Aufgabe hätten, Rechtsfrieden zu stiften, weshalb der Vorwurf formal auf Beleidigung beschränkt wurde. Für Loebs Anwalt ist das „nur Kosmetik“. Er plädierte auf Freispruch, da es nicht nachweisbar sei, dass der „schweinische Reim“ (Richterin Holzer) von Loeb auf die „Skandalzeitung“ gestellt wurde.

Für Richterin Gabriele Holzer ist das eine „Schutzbehauptung“. Herr Loeb habe ganz gezielt mit massiver Beleidigung weit unter der Gürtellinie eine im öffentlich-politischen Leben stehende Person schädigen wollen. Und deshalb habe er sich der Beleidigung schuldig gemacht, so Holzer in ihrer Urteilsbegründung. Dr. Engert sieht das anders: „Es ist keine Schutzbehauptung, deshalb gehen wir in Revision“. Das letzte Wort hat nun das Oberlandesgericht in München.

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Verleumdungsprozess gegen Arno Loeb

Am 17. Februar kommt es vor dem Augsburger Amtsgericht zur Hauptverhandlung gegen den Schriftsteller und Punk-Sänger Arno Loeb wegen Verleumdung des Augsburger Oberbürgermeisters Dr. Kurt Gribl. Loeb hatte als Herausgeber der satirischen Augsburger Skandal-Zeitung Gerüchte um angebliche Seitensprünge und außereheliche Kinder des OB aufgegriffen. Arno Loeb in einer Pressemitteilung dazu: „Ich habe dieses Gerücht nicht […]

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Klage gegen Flughafenumbau erfolglos

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem am 8. Januar verkündeten Urteil die Klagen von zwei Anwohnern gegen den Umbau des Flughafens Augsburg abgewiesen. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die beiden lärmbetroffenen privaten Flughafenanlieger hatten sich mit einer Klage gegen den Änderungs- Planfeststellungsbeschluss des Luftamtes Südbayern von 2002 gewandt. Mit diesem waren grundsätzliche […]

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BayVGH beanstandet Monopol für Plakatwerbung in Augsburg

Die Stadt Augsburg hat der Augsburg AG in einem Treuhandvertrag die Nutzungsrechte für die Vermarktung von Außenwerbeanlagen auf allen ihren öffentlichen und privaten Flächen übertragen. Die Augsburg AG hat ihrerseits einer dritten Werbeträgerfirma das ausschließliche Recht eingeräumt, die in der Verfügungsgewalt der Stadt Augsburg stehenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze  Plakatwerbung zu nutzen. Mit dieser […]

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Fünffingerlesturm: Stadt legt Beschwerde ein

Nach Auskunft des Baureferats hat die Stadt Augsburg gegen die am 1. September bekanntgegebene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts innerhalb der Zweiwochenfrist Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte die Einstellung der Bauarbeiten, die mit der planabweichenden Überbauung des Gehwegs begründet worden war, für rechtswidrig erklärt. Fristbedingt war es nicht möglich, die nächste Stadtratsitzung abzuwarten. Nach […]

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Fünffingerlesturm: Baustopp aufgehoben

Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg hat am 1. September festgestellt, dass der am 29. April 2008 verhängte Baustopp für die Treppe am Fünffingerlesturm nach der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren vorgenommenen summarischen Überprüfung rechtswidrig ist. Für das Gericht war nicht erkennbar, dass die altaugsburggesellschaft planabweichend den Gehweg vor dem Turm teilweise überbauen wolle. Aus den genehmigten Bauvorlagen in […]

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