Klage gegen Flughafenumbau erfolglos
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem am 8. Januar verkündeten Urteil die Klagen von zwei Anwohnern gegen den Umbau des Flughafens Augsburg abgewiesen. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Die beiden lärmbetroffenen privaten Flughafenanlieger hatten sich mit einer Klage gegen den Änderungs- Planfeststellungsbeschluss des Luftamtes Südbayern von 2002 gewandt. Mit diesem waren grundsätzliche Baumaßnahmen an den Flughafengebäuden wie die Verlegung von Hallen, der Umbau der Einrichtungen für das luftfahrtaffine Gewerbe sowie eine veränderte Startbahnnutzung genehmigt worden. Die Kläger hatten sich auch darauf berufen, dass sie schon wegen der Aufgabe des Bauvorhabens einen Anspruch auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses hätten.
Kein Anspruch für Lärmbetroffene
Nach Auffassung des BayVGH besteht ein solcher Anspruch nur für grundstücksbetroffene, aber nicht für lärmbetroffene Anlieger. Zudem sei der Flughafen Augsburg selbst nicht aufgegeben worden, sondern durch einen Änderungs-Planfeststellungsbeschluss des Luftamtes Südbayern lediglich den veränderten tatsächlichen Verhältnissen angepasst worden (Geschäftsrückgang, weitgehender Rückzug der Linienverkehrsgesellschaften). Dem von Klägerseite ebenfalls in den Vordergrund gerückten Argument, die Änderungs-Planfeststellung führe zu einer Erhöhung ihrer Lärmbelastung durch den Flughafenbetrieb, ist das Gericht nicht gefolgt. Die Erörterung der Lärmproblematik mit einem Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung habe ergeben, dass keine relevante Veränderung bzw. Verschlechterung der Lärmsituation gegeben sei.