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Freitag, 29.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Fünffingerlesturm: Baustopp aufgehoben

Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg hat am 1. September festgestellt, dass der am 29. April 2008 verhängte Baustopp für die Treppe am Fünffingerlesturm nach der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren vorgenommenen summarischen Überprüfung rechtswidrig ist. Für das Gericht war nicht erkennbar, dass die altaugsburggesellschaft planabweichend den Gehweg vor dem Turm teilweise überbauen wolle. Aus den genehmigten Bauvorlagen in Verbindung mit dem amtlichen Auszug aus dem Katasterwerk des Vermessungsamtes Augsburg, lasse sich entnehmen, dass die Treppe teilweise auf dem Gehweg zu liegen kommen solle und folglich auch so von der Stadt Augsburg genehmigt worden sei.

Das Hauptsacheverfahren – das eigentliche Klageverfahren um den Baustopp – steht noch aus. Nach Auskunft von Josef Schwarz, dem Rechtsdirektor der Stadt, sei es nun Aufgabe der Bauverwaltung, die Entscheidung zu prüfen und einen Sachvortrag für das Hauptsacheverfahren zu erarbeiten.