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Sonntag, 21.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Urteil: Loeb geht in Revision

Der Augsburger Autor Arno Loeb ist im Widerspruchsverfahren gegen die Strafanzeige von Oberbürgermeister Kurt Gribl abgeblitzt und zu 120 Tagessätzen a 20 Euro wegen Beleidigung verurteilt worden. Loebs Anwalt, Dr. Florian Engert, hat Revision angekündigt.

Die zirka 50 anwesenden Bürger und Vertreter der lokalen Medien mussten im voll besetzten Gerichtssaal 141 im Strafjustizgebäude fast eine dreiviertel Stunde warten, bis die Vorbesprechung im Richterzimmer zwischen den Rechtsvertretern von Arno Loeb und Kurt Gribl mit der Richterin Gabriele Holzer zu Ende war. Doch dann ging – bis auf einen kleinen Zwischenfall – alles schnell über die Bühne. Als Loeb zu seiner Person vernommen wurde und auf die Frage, wieviele Kinder er denn habe, die Augen schätzend zur Decke hob, gab es leises Gelächter im Publikum. Für die resolute Richterin Grund genug, Saalräumung anzudrohen. Dann kam Holzer schnell auf den Punkt: Die Verteidigung Loebs ziele darauf ab, dass Herr Loeb als Herausgeber einer Internetzeitung nur ein längst verbreitetes Gerücht redaktionell verarbeitet habe, aber der Aufbau des gesamten Artikels ziele darauf ab, den Geschädigten herabzuwürdigen.

Der Staatsanwalt reduzierte den Vorwurf der Verleumdung auf “üble Nachrede” herunter. Denn Arno Loeb versicherte, die einstweilige Verfügung auf Unterlassung zu akzeptieren und somit die Inhalte der Gerüchte nicht mehr zu wiederholen. Frau Holzer betonte, dass Gerichte auch die Aufgabe hätten, Rechtsfrieden zu stiften, weshalb der Vorwurf formal auf Beleidigung beschränkt wurde. Für Loebs Anwalt ist das “nur Kosmetik”. Er plädierte auf Freispruch, da es nicht nachweisbar sei, dass der “schweinische Reim” (Richterin Holzer) von Loeb auf die “Skandalzeitung” gestellt wurde.

Für Richterin Gabriele Holzer ist das eine “Schutzbehauptung”. Herr Loeb habe ganz gezielt mit massiver Beleidigung weit unter der Gürtellinie eine im öffentlich-politischen Leben stehende Person schädigen wollen. Und deshalb habe er sich der Beleidigung schuldig gemacht, so Holzer in ihrer Urteilsbegründung. Dr. Engert sieht das anders: “Es ist keine Schutzbehauptung, deshalb gehen wir in Revision”. Das letzte Wort hat nun das Oberlandesgericht in München.