Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Rechtextremistische Demo darf stattfinden
Die in Augsburg für Samstag angemeldete Versammlung zum Thema „Gedenken an den alliierten Bombenholocaust vom Februar 1944“ darf stattfinden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gestern entschieden und damit die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg bestätigt.