Kurz vor Stadtratssitzung: Antrag auf Vertagung der neuen Beauftragtenposten
Wenige Stunden vor der Sitzung des Augsburger Stadtrats am heutigen Donnerstag, 21. Mai, ist ein Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes zur Bestellung neuer Beauftragter des Stadtrats eingegangen. Er wurde am 20. Mai um 23:52 Uhr von Stadtrat Roland Wegner (V-Partei³) eingereicht.
Von Bruno Stubenrauch

Antrag in letzter Minute: Roland Wegner
Konkret betrifft der Antrag TOP 3.3 der öffentlichen Sitzung am 21. Mai um 14.30 Uhr, bei dem ehrenamtliche Stadtratsmitglieder zu Beauftragten des Stadtrats bestellt werden sollen. Zusätzlich fordert Wegner, die Regierung von Schwaben zur Prüfung der Rechtmäßigkeit „zusätzlicher Beauftragter“ einzuschalten.
Zweifel an zusätzlichen Funktionen und Vergütungen
In der Begründung verweist Wegner auf mehrere ungeklärte rechtliche Fragen. Unter anderem stellt er infrage, ob zusätzliche vergütete Beauftragtenfunktionen mit den Grundsätzen sparsamer Haushaltsführung vereinbar seien. Zudem sieht er die Gefahr von Doppelstrukturen innerhalb der bereits bestehenden politischen Organisation der Stadt Augsburg.
Auch die geplanten zusätzlichen Entschädigungen werden thematisiert. Wegner verweist dabei auf den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, sofern sich Aufgaben und Befugnisse der Beauftragten nicht wesentlich von denen anderer ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder unterschieden.
Neue Geschäftsordnung definiert sieben Themenbereiche
Die erst am 4. Mai 2026 beschlossene neue Geschäftsordnung des Stadtrats regelt die Beauftragtenfunktionen nun ausdrücklich in § 5a. Demnach bestellt der Stadtrat zu Beginn der Wahlzeit einzelne Mitglieder für bestimmte Themenbereiche, die als besonders wichtig angesehen werden.
Vorgesehen sind insgesamt sieben Beauftragte für die Bereiche:
- Inklusion und kulturelle Teilhabe
- Mittelstand und Wirtschaftsförderung
- Sport und Olympiabewerbung
- Start-ups und Gründerszene
- Ehrenamtliches Engagement
- Umwelt- und Klimaschutz
- Kinder, Jugend und Familie
Laut Geschäftsordnung sollen die Beauftragten als Bindeglied zwischen Bürgerschaft, Stadtgesellschaft, Verwaltung und Stadtrat fungieren, Empfehlungen aussprechen und städtische Aktivitäten koordinierend begleiten. Verwaltungsaufgaben dürfen sie ausdrücklich nicht übernehmen.
Ob der Vertagungsantrag im Stadtrat eine Mehrheit findet, dürfte sich bereits in wenigen Stunden zeigen.




