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Mittwoch, 20.05.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Kurz vor Stadtratssitzung: Antrag auf Vertagung der neuen Beauftragtenposten

Wenige Stunden vor der Sitzung des Augsburger Stadtrats am heutigen Donnerstag, 21. Mai, ist ein Antrag auf Vertagung des Tages­ordnungs­punktes zur Bestellung neuer Beauf­tragter des Stadtrats einge­gangen. Er wurde am 20. Mai um 23:52 Uhr von Stadtrat Roland Wegner (V-Partei³) eingereicht.

Von Bruno Stubenrauch

Antrag in letzter Minute: Roland Wegner

Konkret betrifft der Antrag TOP 3.3 der öffent­lichen Sitzung am 21. Mai um 14.30 Uhr, bei dem ehren­amt­liche Stadt­rats­mit­glieder zu Be­auf­trag­ten des Stadt­rats be­stellt werden sollen. Zusätz­lich fordert Wegner, die Regie­rung von Schwaben zur Prüfung der Recht­mäßig­keit „zu­sätz­licher Be­auf­trag­ter“ ein­zu­schalten.

Zweifel an zusätz­lichen Funk­tionen und Ver­gütungen

In der Begründung verweist Wegner auf mehrere unge­klärte recht­liche Fragen. Unter anderem stellt er infrage, ob zusätz­liche ver­gütete Beauf­tragten­funkti­onen mit den Grund­sätzen sparsamer Haushalts­führung vereinbar seien. Zudem sieht er die Gefahr von Doppel­struk­turen innerhalb der bereits beste­henden politi­schen Organi­sation der Stadt Augsburg.

Auch die geplanten zusätzlichen Entschädi­gungen werden themati­siert. Wegner verweist dabei auf den Gleich­heits­grundsatz des Grund­gesetzes, sofern sich Aufgaben und Befug­nisse der Beauf­tragten nicht wesent­lich von denen anderer ehren­amtlicher Stadt­rats­mitglieder unter­schieden.

Neue Geschäftsordnung definiert sieben Themenbereiche

Die erst am 4. Mai 2026 beschlossene neue Geschäfts­ordnung des Stadtrats regelt die Beauf­tragten­funk­tionen nun aus­drücklich in § 5a. Demnach bestellt der Stadtrat zu Beginn der Wahlzeit einzelne Mitglieder für bestimmte Themen­bereiche, die als besonders wichtig angesehen werden.

Vorgesehen sind insgesamt sieben Beauftragte für die Bereiche:

  • Inklusion und kulturelle Teilhabe
  • Mittelstand und Wirtschaftsförderung
  • Sport und Olympiabewerbung
  • Start-ups und Gründerszene
  • Ehrenamtliches Engagement
  • Umwelt- und Klimaschutz
  • Kinder, Jugend und Familie

Laut Geschäftsordnung sollen die Beauf­tragten als Binde­glied zwischen Bürger­schaft, Stadt­gesell­schaft, Verwaltung und Stadtrat fungieren, Empfeh­lungen aus­sprechen und städtische Aktivi­täten koordi­nierend begleiten. Verwal­tungs­aufgaben dürfen sie aus­drück­lich nicht übernehmen.

Ob der Vertagungsantrag im Stadtrat eine Mehrheit findet, dürfte sich bereits in wenigen Stunden zeigen.