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Dienstag, 19.05.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Stadtrats-„Diäten“: V-Partei³ fordert Kürzungen

Am Donnerstag, 21. Mai, entscheidet der Augs­burger Stadtrat über die Aufwands­ent­schädi­gungen seiner Mit­glieder. Während die Ver­waltung lediglich tech­nische Aktu­ali­sierungen der Ent­schädi­gungs­satzung vorschlägt, will die V-Partei³ eine echte Reform und eine Million Euro in der sechs­jährigen Wahl­periode einsparen.

Von Bruno Stubenrauch

Gemäß Beschlussvorschlag soll die monat­liche Grund­ent­schädi­gung auf 1.780 Euro fest­gesetzt werden, die dann wie bisher auto­matisch jährlich dynami­siert wird. Die V-Partei³ fordert dagegen die Ab­schaffung der auto­mati­schen Erhö­hungen, eine Redu­zierung der Grund­ent­schädi­gung um fünf Prozent und ein­heit­liche Zuschläge für Fraktions­vorsitzende.

Was die Verwaltung vorschlägt

Die Beschlussvorlage von Ober­bürger­meister Dr. Florian Freund (SPD) dient nach eigenen Angaben der „Trans­parenz und besseren Nach­voll­zieh­bar­keit“. In der geltenden Satzung ist eine auto­matische Dynami­sierung vor­gesehen: Die monatliche Grund­ent­schädi­gung von ursprüng­lich 1.641 Euro (2020) steigt jeweils im gleichen Prozent­satz wie die Gehälter der Beamten der Besoldungs­gruppe A16. Tat­sächlich liegt der Betrag inzwischen bei 1.780 Euro – eine Steige­rung von 8,5 Prozent. Die Ver­waltung will diesen Wert nun in die Satzung eintragen und die Dynami­sierung beibehalten.

Die V-Partei³ will sparen

Stadtrat Roland Wegner (V-Partei³) sieht darin ein Problem. „Kommu­nal­politik ist ein Ehrenamt und keine beamten­ähnliche Tätigkeit mit auto­mati­schen Gehalts­steige­rungen“, sagt er. Mit einem Dring­lich­keits­antrag fordert er:

  • Abschaffung der automatischen Dynami­sierung; künftig muss der Stadtrat jede Erhöhung einzeln beschließen;
  • Senkung der Grund­ent­schädigung um fünf Prozent – von derzeit 1.780 Euro auf 1.691 Euro;
  • Vereinheitlichung der Zuschläge für Fraktions­vor­sitzende und deren Stell­vertreter.

Bisher erhalten große Fraktionen deutlich höhere Zuschläge – bis zu 137,5 Prozent der Grund­ent­schädi­gung. Wegner will einheit­lich 75 Prozent für Vor­sitzende und 25 Prozent für deren Stell­vertreter festlegen – unabhängig von der Fraktions­größe.

Das Sparpotenzial

Die V-Partei³ hat ausgerechnet, dass sich durch die vorge­schla­genen Ände­rungen innerhalb einer sechs­jährigen Wahlperiode mindestens eine Million Euro einsparen ließe. „Gerade in finan­ziell schwieri­gen Zeiten muss auch der Stadtrat selbst Bereit­schaft zeigen, Ver­ant­wortung zu über­nehmen und mit öffent­lichen Mitteln maßvoll umzugehen“, so Wegner.

Politische Kontroverse

Befürworter der Verwaltungs­vorlage argu­men­tieren, dass die auto­matische Anpassung an die Besoldung eine sach­gerechte, von politi­schen Stimmungs­lagen unab­hängige Regelung sei. Zudem sicherten die gestaf­fel­ten Zuschläge, dass größere Frak­tionen ihren erhöhten Koordi­nierungs­aufwand abgelten könnten. Die V-Partei³ hält dagegen, dass die Aufgaben von Fraktions­vor­sitzenden sich kaum nach der Größe unter­schieden und den Frak­tionen bereits städti­sches Personal gestaffelt zur Verfügung stehe. Nun muss der Stadtrat entscheiden.


Synopse der Entschädigungssatzung
(Beschlussvorschlag, pdf 147 kB)