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Freitag, 15.05.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Studienbeihilfe aus Stiftungsmitteln: Stadt Augsburg unterstützt junge Menschen

Vom 1. bis 30. Juni können Studierende sowie Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse eine Studienbeihilfe aus Stiftungsmitteln beantragen. Die Förderung wird über Stiftungen ermöglicht, die von der Stadt Augsburg verwaltet werden.

Von Bruno Stubenrauch

Antragsberechtigt sind junge Menschen mit Hauptwohnsitz in Augsburg – unabhängig davon, an welchem Ort sie studieren oder zur Schule gehen. Unterstützt werden Studierende an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen ebenso wie Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Fachoberschulen sowie am Bayernkolleg ohne Vorkurs.

Wirtschaftliche Lage und persönliches Engagement zählen

Bei der Vergabe berücksichtigt das städtische Stiftungsamt neben den wirtschaftlichen Verhältnissen auch persönliche Lebensumstände der Antragstellerinnen und Antragsteller. Ehrenamtliches Engagement wird dabei besonders gewürdigt.

Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bis spätestens Montag, 30. Juni, digital eingereicht werden. Das Online-Formular steht unter augsburg.de/studienbeihilfen
zur Verfügung.

Weitere Informationen beim Stiftungsamt

Fragen beantwortet das Stiftungsamt der Stadt Augsburg. Ansprechpartnerin ist Gisela Börner, telefonisch unter 0821 / 324-4326 oder per E-Mail an studienbeihilfe@augsburg.de.