Augsburgs neues Sportreferat: Chance für Aigner?
Mit dem Regierungswechsel in Augsburg enden auch die Arbeitsverhältnisse der derzeitigen berufsmäßigen Stadträte – so auch der Vertrag von Kultur-, Welterbe- und Sportreferent Jürgen K. Enninger, der am 3. Mai 2026 ausläuft. Die Stelle muss daher neu besetzt werden. Gleichzeitig hat der designierte OB Dr. Florian Freund angekündigt, die bisherige Kombination aus Kultur und Sport aufzulösen und künftig ein reines Sportreferat schaffen zu wollen. Das wirft Fragen auf – nicht nur zur Person, sondern auch zum Verfahren.
Von Bruno Stubenrauch
Packt er künftig für Augsburg an? Hannes Aigner, auf dem Wahlplakat links (Foto: DAZ)Wer übernimmt künftig die sportpolitischen Geschicke in Augsburg? Im Stadtrat und in den Koalitionsgesprächen wird hinter den Kulissen eifrig diskutiert. Ein Name fällt immer wieder: Hannes Aigner, mehrfacher Kanu-Weltmeister und OB-Kandidat der Freien Wähler, der bei der Wahl im März 20.236 Stimmen holte und damit das mit Abstand beste Ergebnis seiner Fraktion erzielte. Doch so spannend die Personalie ist – die eigentliche Frage lautet: Nach welchen Regeln wird die Stelle besetzt?
Neuzuschnitt des Referats
Florian Freund hat bereits signalisiert, dass er die 2020 geschaffene Kombination aus Kultur, Welterbe und Sport für nicht sinnvoll hält und auflösen möchte. Konkret bedeutet das: Künftig könnte es ein reines Sportreferat geben. Die Aufgabenbereiche Kultur und Welterbe würden dann entweder im OB-Referat angesiedelt oder mit Bildung und anderen Ressorts gebündelt.
Für einen möglichen Kandidaten wie Hannes Aigner ist das nicht unwichtig. Ein reines Sportreferat verlangt in erster Linie Verwaltungskompetenz, Haushaltsverantwortung, Kenntnisse im Sportstättenbau, in der Vereinsförderung sowie im Breiten- und Spitzensport. Genau dafür ist ein Betriebswirtschaftsstudium (Aigner hat einen Bachelor- und Masterabschluss in BWL von der Universität Augsburg) eine solide fachliche Grundlage. Hinzu kommt seine jahrelange Erfahrung auf Weltklasse-Niveau – eine Nähe zum Sportressort, die kein Studium ersetzen kann, aber durchaus als Pluspunkt zu werten ist.
Was das Gesetz vorschreibt
Nach Art. 12 des Bayerischen Kommunal-Wahlbeamten-Gesetzes (KWBG) setzt die Bestellung eines Referenten entweder einen Hochschulabschluss oder eine mehrjährige einschlägige Berufspraxis voraus. Der Abschluss sollte zudem förderlich für das jeweilige Aufgabengebiet sein. Formal wäre Aigner mit seinem BWL-Master für ein reines Sportreferat qualifiziert. Entscheidend für die Referatsbesetzung ist jedoch nicht nur die Formalqualifikation, sondern auch das Verfahren.
Dass Kommunen bei der Besetzung von Referentenposten nicht nach politischem Ermessen schalten und walten können, hat das Verwaltungsgericht München im Februar 2025 klargestellt. Im Aktenzeichen M 5 E 24.6758 untersagte die 5. Kammer der Landeshauptstadt München im Eilverfahren, die Stelle der Leitung des Kulturreferats mit einem bestimmten Kandidaten zu besetzen.
Der Münchner Präzedenzfall
Das Gericht bemängelte, dass der Stadtrat den Bewerberkreis um Personen mit einem sogenannten „sonstigen Qualifikationserwerb“ erweitert hatte – ohne rechtlich tragfähige Begründung. Damit sei gegen den Grundsatz der Bestenauslese aus Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes verstoßen worden. Das Verfahren müsse eignungs- und leistungsorientiert ausgestaltet sein, nicht parteipolitisch.
Auch OB Eva Weber hatte am Rande der letzten Stadtrats-Pressekonferenz gewarnt, dass nach der jüngsten Rechtsprechung eine rein politische Besetzung von Referentenposten nicht mehr möglich sei. Zwar könne sich ein abgelehnter Bewerber nicht ins Amt einklagen, aber das Verfahren wäre angreifbar.
Wie lief es 2020?
Ein Blick zurück: In der konstituierenden Sitzung des Stadtrats am 4. Mai 2020 wurde die Ausschreibung der Position des Referenten für Kultur, Welterbe und Sport beschlossen. Die Bewerbungsfrist endete am 27. Mai 2020, die Wahl von Jürgen K. Enninger fand am 25. Juni 2020 statt – ein straffer, formal sauberer Prozess.
Es ist davon auszugehen, dass Dr. Florian Freund als OB auch diesmal eine Ausschreibung veranlassen wird. Das wäre nicht nur rechtlich geboten, sondern auch politisch klug. In einem fairen, transparenten Verfahren könnte sich dann zeigen, ob Hannes Aigner gegen andere Bewerber besteht – oder ob es noch andere überraschend qualifizierte Kandidaten gibt.
Was mit Aigners Stadtratssitz passieren würde
Sollte Hannes Aigner tatsächlich zum berufsmäßigen Sportreferenten gewählt werden, würde er aus dem Stadtrat ausscheiden. Für ihn würde Jürgen Marx nachrücken – ein Mann, der sich im Wahlkampf stark engagiert hat und vor Aigner als OB-Kandidat der Freien Wähler im Gespräch war.
Fazit
Hannes Aigner ist formal qualifiziert, sein BWL-Studium ist für ein reines Sportreferat einschlägig. Doch das Verfahren entscheidet. Der Münchner Präzedenzfall zeigt: Wer die Bestenauslese umgeht, riskiert einen Rechtsstreit. Augsburg sollte es besser machen – und die Stelle sauber ausschreiben. Dann darf sich der Beste durchsetzen. Ob das Aigner ist oder ein anderer, wird sich zeigen.



