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Montag, 15.06.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Kongressparkhaus: Abriss begonnen – Stadt Augsburg sucht jetzt geordnete Lösung

Am Wochenende hat Mehrheits­eigentümer Bernhard Spielberger mit dem Abriss des Kongress­park­hauses begonnen – ein Gerichts­beschluss zum Baustopp kam zu spät. Die Stadt Augsburg hat sich am Montag­abend, 15. Juni, nun ausführlich zur veränderten Lage geäußert.

Von Bruno Stubenrauch

Stadtmodell: Das als „bestehendes Parkhaus“ bezeichnete Gebäude wurde am Samstag zu einem Viertel abgebrochen. Rechts eine von der CSU bereits 2013 avisierte Tiefgarage an der Gögginger Straße

Es ist bereits der dritte Versuch: Wie die Augsburger Allgemeine am Wochen­ende umfang­reich berichtete, hatte Mehrheits­eigentümer Bernhard Spielberger schon zwei­mal zuvor in Eigentümer­versammlungen über den Abriss des Park­hauses abstimmen lassen. Beide Male kassierte das Amts­gericht Augsburg den Beschluss, weil keine Ein­stim­mig­keit vorlag. Diesmal jedoch war der Zeit­rahmen denkbar knapp: Der Beschluss fiel am Freitag, 12. Juni, der Abbruch begann bereits am Samstag, 13. Juni. Die gericht­liche Klärung auf Antrag von Minderheits­eigentümer und Abbruch­gegner Jürgen Wowra erfolgte erst am Montag­nachmittag – und damit zu spät.

Stadt prüft Sicherheit des verbleibenden Gebäudes

Noch am selben Tag reagierte die Stadt Augsburg mit einer ausführlichen Stellung­nahme. Während der laufenden Abriss­arbeiten liegt die Verantwortung für Arbeits­schutz und Stand­sicherheit beim Eigentümer und den beauftragten Fach­unternehmen. Sollte es jedoch durch eine einstweilige Verfügung zu einem längeren Bau­stopp kommen, will die Stadt die statische Situation des verbleibenden Gebäudes bewerten und bei Gefahren für die öffentliche Sicherheit ent­sprechende bau­ordnungs­rechtliche Maßnahmen prüfen.

Ober­bürgermeister Florian Freund betonte, oberste Priorität habe nun, die Sicherheit vor Ort jeder­zeit zu gewähr­leisten und zügig zu einer geordneten, trag­fähigen Lösung zu kommen. Er stehe im engen Austausch mit den Eigen­tümern, um zeit­nah Klarheit zu schaffen und eine verlässliche städte­bauliche Perspektive für den Standort am Wittelsbacher Park zu entwickeln.

Mobilitätshub oder neue Wohnbebauung?

Planungs­rechtlich bleibt auf dem Grund­stück nach derzeitiger Lage der Bau einer Park­garage samt angren­zender Wohn­bebauung möglich. Bereits im Juli 2024 hatte der Stadt­rat jedoch den Aufstellungs­beschluss für den Bebauungs­plan Nr. 868 A gefasst, der vor allem die Entwicklung eines Mobilitäts­hubs auf dem Areal vorsieht. Der Stadt­rat kann seine städte­baulichen Ziele im Rahmen seiner Planungs­hoheit weiterhin an die aktuelle Entwicklung anpassen. Für eine über das bestehende Bau­recht hinaus­gehende Wohn­bebauung wäre allerdings ein neues Bebauungs­plan­verfahren nötig – etwa über einen vorhaben­bezogenen Bebauungs­plan mit vor­geschaltetem Realisierungs­wettbewerb.

Hinter­grund der verzwickten Lage: Das Park­haus gehört nicht der Stadt, sondern einer privaten Eigentümer­gemeinschaft, innerhalb der seit Jahren erhebliche Differenzen eine einvernehmliche Lösung verhindert haben. Das Gebäude besteht aus dem eigentlichen Park­haus, das wegen baulicher Mängel schon länger nicht mehr genutzt werden darf, sowie einem nicht fertig­gestellten Über­bau ohne wirksame Bau­genehmigung. Von diesem Über­bau gingen in der Vergangenheit bereits Gefahren durch herab­fallende Bau­teile aus, weshalb Sicherungs­maßnahmen nötig waren und dessen Rück­bau angeordnet wurde.

Die Stadt steht nun im Austausch mit dem Mehrheits­eigentümer und der Eigentümer­gemeinschaft, um die dynamische Situation zügig zu klären – und für das Areal am Wittelsbacher Park eine trag­fähige Perspektive zu entwickeln.