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Dienstag, 16.12.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Corona-Protestzüge: Oberbürgermeisterin Weber schießt scharf gegen Spaziergänger

Die Stadt Augsburg führt sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung zu unangemeldeten Versammlungen („Spaziergänge“) fort und kommentiert erstmals die Vorgänge politisch. Für den Zeitraum vom 14. Januar bis 17. Januar 2022 gilt in Augsburg eine neue Allgemeinverfügung.

Augsburgs Oberbürgermeisterin Eva Weber — Foto: DAZ-Archiv

„Die bisherigen Regelungen werden auf Grundlage einer engen Abstimmung zwischen der Stadt Augsburg und der Polizei, sowie einer intensiven Evaluation des bisherigen Geschehens fortgeführt und um die örtliche Festlegung unangemeldeter Versammlungen auf der Maximilianstraße ergänzt“, wie es in einer aktuellen Stellungnahme der Stadt heißt. Diese konkrete räumliche Festlegung sei auch deswegen getroffen worden, da der Blick in andere bayerische Großstädte zeige, dass ein Verbot unangemeldeter Versammlungen oder eine Verdrängung derselben an den Rand der Innenstadt nicht die gewünschte Wirkung entfalte, sondern zu Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstrierenden führe.

Versammlungen für Samstag und Montag angemeldet

Weiterhin gilt in der neuen Allgemeinverfügung, dass unangemeldete Versammlungen nicht an Engstellen und Durchgangsstraßen stattfinden dürfen. Abweichungsmöglichkeiten ergeben sich durch Einzelanweisungen der Polizei vor Ort. Die Ordnungsbehörde der Stadt Augsburg hat wegen bisher erfolgter Verstöße gegen das Versammlungsgesetz bei den zurückliegenden Versammlungen bereits zahlreiche Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet und wird diese zum Beispiel gegen Personen führen, die die unangemeldeten Versammlungen zu verantworten haben. Verstöße gegen das Versammlungsgesetz werden dabei mit einem Bußgeld bis zu 3.000 Euro pro Person und Vorfall geahndet.

Für kommenden Samstag und Montag wurden Versammlungen mit Demonstrationszügen auf Grundlage des Versammlungsgesetzes angemeldet, die nunmehr von Seiten der Stadt Augsburg im Vorfeld der Versammlung rechtlich bzw. während der Versammlung im Rahmen des Vollzugs durch die Polizei wie üblich ordnungsgemäß begleitet werden.

OB Weber: Verharmlosung, Verhöhnung, Wissenschaftsleugnung – und dennoch gelte die Versammlungsfreiheit

Deutlich positioniert sich dabei OB Eva Weber: „Mir ist bewusst, dass viele Menschen in Augsburg durch die unangemeldeten „Spaziergänge“ einer Minderheit irritiert sind. Auch mir, sowohl persönlich, als auch als Oberbürgermeisterin fehlt jedes Verständnis für diese Art des unangemeldeten Protests. Ich finde es erschreckend, wie hier Verharmlosungen stattfinden, wie diejenigen verhöhnt werden, die sich gewissenhaft an die Einschränkungen halten, wie Wissenschaft geleugnet und Fakten verdreht werden und wie versucht wird, Staat und Gesellschaft vorzuführen. Und trotzdem – trotz meiner persönlich anderen Auffassung – gilt auch für die „Spaziergänger“ die Versammlungsfreiheit, die die Stadt und die Polizei als Sicherheitsbehörden umzusetzen haben, solange die Friedlichkeit gewahrt ist. Ich bin überzeugt: Unsere Demokratie muss und wird das aushalten.“

Ordnungsreferent Frank Pintsch: Grundrechte werden gewahrt, Verstöße geahndet

Ordnungsreferent Frank Pintsch bewertet die aufgeheizte Entwicklung sachlich und hält die Spaziergänge durch das Versammlungsrecht gedeckt: „Friedlichkeit und die Wahrung der Grundrechte der Versammlungsfreiheit und des Schutzes der körperlichen Unversehrtheit sind überragende Ziele“, so Pintsch, der allerdings zusammen mit Eva Weber in Sachen Klimacamp eine andere Rechtsauffassung zur Versammlungsfreiheit und ein anderes politisches Vorgehen an den Tag legte.

„Dass heute Versammlungen ordnungsgemäß angezeigt wurden, zeigt, dass das bisherige umsichtige Vorgehen der Stadt und der Polizei auf Grundlage der Verfassung richtig war. Verantwortliche unangemeldeter Versammlungen wurden ermittelt und haben – jetzt und zukünftig – mit empfindlichen rechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Gerade der Vergleich zu Vorgehensweisen in anderen bayerischen Großstädten zeigt, dass das besonnene, auf den Ausgleich von zentralen Rechtsgütern gerichtete Vorgehen zielführend ist. Grundrechte werden auch in schwierigen Zeiten gewahrt, Verstöße werden rechtsstaatlich geahndet. Ich sehe keine anderen Konzepte in Bayern, bei denen dies effektiver und friedlicher umgesetzt worden wäre.“ So Augsburgs Ordnungsreferent Frank Pintsch in seinem heutigen Statement.

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