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Mittwoch, 23.04.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Corona-Spaziergänge: Stadt erlässt vom 1. bis 3. Januar Allgemeinverfügung

Die Stadt Augsburg reagiert auf „Corona-Spaziergänge“

Für die Durchführung unangemeldeter Versammlungen in Form von sogenannten „Spaziergängen“ als Protestform gegen staatliche Corona-Maßnahmen, erlässt die Stadt Augsburg eine Allgemeinverfügung. Um die zwingend notwendigen Standards einzuhalten, gelten für „Corona-Spaziergänge“ im Zeitraum vom 01. bis 03. Januar 2022 verbindlich das Mindestabstandsgebot von 1,5 Metern sowie eine Maskenpflicht – soweit das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann. Die Versammlungsleitungen sind verpflichtet, mit Nachdruck auf die Erfüllung dieser Anordnungen hinzuweisen und stehen in der Rechtspflicht zur Umsetzung.

Ordnungsreferent Pintsch setzt auf Deeskalation

Bei unangemeldeten Versammlungen ist es Aufgabe der Einsatzkräfte vor Ort, durch geeignete Maßnahmen die öffentliche Sicherheit und Ordnung sicherzustellen. „Dazu steht die Ordnungsbehörde der Stadt Augsburg mit der Polizei in einem permanenten, engen Austausch“, wie es in einer Stellungnahme der Stadt heißt. „Das Konzept von Polizei und Stadt Augsburg, bei Versammlungen sowohl den prioritären Infektionsschutz – also das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit – als auch die Versammlungs- und Meinungsfreiheit als zentrale Grundrechte zu gewährleisten, ist bisher aufgegangen. Solange eine Meinungskundgebung friedlich verläuft und den Gesundheitsschutz achtet, werden wir dies weiterhin versammlungsfreundlich begleiten, wie es das Grundgesetzt vorgibt“, so Ordnungsreferent Frank Pintsch.

„Wir geben Übergriffen und Gewalt keinen Raum“

Es sei zudem eine Selbstverständlichkeit, dass sich Versammlungsteilnehmende von jeder Form von Rassismus, Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit entschieden distanzieren. „Unsere Demokratie und staatliche Ordnung bewähren sich und zeigen sich als stark. Wir tun alles, damit dies in den kommenden Tagen auch so bleibt. Klar ist aber auch, dass Personen, die sich nicht an die Mindestregeln unseres demokratischen Miteinanders halten, mit Sanktionen rechnen müssen“, sagt Ordnungsreferent Frank Pintsch. Demnach kann bei Verstößen gegen die Auflagen ein Bußgeld bis zu 3.000 Euro erfolgen.

Die neue Allgemeinverfügung wird zum 01. Januar 2022 wirksam und ist unter anderem auf augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.