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Freitag, 26.06.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

VGH: Urteilsbegründung zur Fusion liegt vor

Die heute öffentlich gewordene Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs führt dazu, dass die Stadt Hausaufgaben zu bewältigen hat – und führt möglicherweise zu einem zweiten Bürgerbegehren in Sachen Fusion.

Von Siegfried Zagler

Vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof haben die Bürgerinitiative „Augsburger Stadtwerke in Augsburger Bürgerhand“ und die Stadt Augsburg mit der schriftlichen Urteilsbegründung des Gerichts endgültig Bescheid darüber erhalten, dass die Fragestellung des ersten Bürgerbegehrens rechtskonform war. Die Stadt habe die Hürde für die Zulassung zu hoch gehängt, so die Kernaussage der Urteilsbegründung, die der DAZ vorliegt.

Marcon: Sämtliche Vorhaltungen der Gegenseite wurden verworfen

Die Bürgerinitiative, die erfolgreich mit einem zweiten Bürgerentscheid und einer veränderten Fragestellung gegen Fusionspläne vorging, stand im ersten Versuch mit einem Bürgerbegehren gegen die angestrebte Fusion der Energiesparte der Augsburger Stadtwerke mit Erdgas Schwaben vor dem Scheitern, weil der Augsburger Stadtrat ihre erste Fragestellung für unzulässig erklärte. Dagegen legte die Bürgerinitiative vor den zuständigen Gerichten Rechtsmittel ein. Vor dem Augsburger Verwaltungsgericht scheiterte die Bürgerinitiative, in der nächsthöheren Instanz bekam sie Recht: „Das Gericht ist uns in allen Klagepunkten gefolgt. Sämtliche Vorhaltungen der Gegenseite wurden verworfen“, so Bruno Marcon kurz und bündig zur DAZ.

Den mit einer anderen (verknappten) Fragestellung erwirkten Bürgerentscheid gewann die Initiative im Juli 2015 haushoch. Mehr als 72 Prozent stimmten gegen eine Fusion der Energiesparte der Augsburger Stadtwerke mit Erdgas Schwaben. Eine Zusammenführung der Energie-Unternehmen wurde von der Bürgerschaft somit untersagt.

Gribl: Urteil des Bayerischen VGH gibt uns Orientierung im künftigen Umgang mit Fragestellungen

Dr. Kurt Gribl nimmt am heutigen Mittwoch zur juristischen Niederlage der Stadt wie folgt Stellung: „Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte die Entscheidung der Stadt, die Fragestellung des ersten Bürgerbegehrens als unzulässig einzustufen, bekanntlich in erster Instanz bestätigt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun andere Erwägungen zu Grunde gelegt. Es geht uns nun jedoch nicht darum, eine Konfrontation mit der Bürgerinitiative „Augsburger Stadtwerke in Augsburger Bürgerhand“ zu suchen. Vielmehr gibt uns das Urteil Orientierung, wie wir in Zukunft mit Fragestellungen zu Bürgerbegehren umgehen werden. Wir sehen uns die vorliegende Urteilsbegründung näher an und setzen uns damit auseinander, damit wir in Zukunft möglichst fehlerfrei agieren können.“

In einer Stellungnahme der Stadt heißt es darüber hinaus, dass eine Fusion bei den Stadtwerken kein Thema mehr sei: „Die swa gehen ihren eigenen Weg im Energiebereich. Es gibt keinerlei Überlegungen oder Planungen, dass etwas privatisiert wird.“

Der Ball liegt nun bei der Bürgerinitiative, die nun in der Lage wäre, ihr erstes Bürgerbegehren mit knapp 13.000 gesammelten Unterschriften zu aktivieren und auf einen Bürgerentscheid zu bestehen, der mit der ersten Fragestellung („Sind Sie dafür, dass die Stadtwerke Augsburg Holding GmbH und ihre Töchter Energie GmbH, Wasser GmbH, Verkehrs GmbH und Netze Augsburg GmbH in vollständigem Eigentum der Stadt Augsburg bleiben?“) deutlich tiefergehender wäre, als der in der Not geborene Bürgerentscheid, der mit der von Kurt Gribl vorgeschlagenen Fragestellung einfach auf „Nummer sicher“ ging.

Eine differenzierte Stellungnahme der Bürgerinitiative liegt noch nicht vor. Ausgehend von Aussagen, die seitens der führenden Köpfe der Initiative kurz nach der ersten Richterkommentierung des VGH im Februar dieses Jahres gemacht wurden, ist nicht damit zu rechnen, dass die Stadt ein zweites Bürgerbegehren in Sachen Fusion durchführen muss.

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K³ im St. Vinzenz-Hospiz: Konzert, Kaffee und Kuchen



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