272.000 Euro für neue Sonderposten: Prüft die Regierung von Schwaben Augsburger Stadtrats-Pläne?
Kurz vor der Sommerpause steuert der Augsburger Stadtrat auf eine brisante Debatte zu. In der anstehenden Sitzung am Donnerstag, den 30. Juli, soll das Kollegium die finale Einführung von sieben sogenannten „ehrenamtlichen Beauftragten des Stadtrates“ beschließen – verbunden mit einer pauschalen Zusatzvergütung für die Betroffenen. Doch nun schaltet sich die Opposition ein.
Von Bruno Stubenrauch

V-Partei³-Stadtrat Roland Wegner hat sich in der Nacht zum Montag mit einem Eilantrag auf rechtsaufsichtliche Prüfung direkt an die Regierung von Schwaben gewandt. Sein Vorwurf: Vermeidbare Doppelstrukturen, fragwürdige Sonder-Honorare und ein Verstoß gegen den strikten Konsolidierungskurs der Stadt.
272.000 Euro für sieben Themenbereiche
Nach den Beschlussvorlagen der Stadtverwaltung sollen ab dem 1. August 2026 sieben Stadtratsmitglieder als Beauftragte für Schwerpunktthemen bestellt werden – darunter Inklusion, Start-ups, Klimaschutz, Mittelstand sowie Kinder, Jugend und Familie.
Die Krux liegt in der finanziellen Ausgestaltung: Neben der regulären monatlichen Aufwandsentschädigung von derzeit 1.780 Euro, die jedes ehrenamtliche Stadtratsmitglied als Pauschale für seine Ratsarbeit erhält, sollen die künftigen Beauftragten einen Aufschlag von 30 Prozent erhalten – das entspricht einem Extra-Betrag von derzeit 534 Euro monatlich pro Person. Auf die gesamte sechsjährige Wahlperiode von 2026 bis 2032 hochgerechnet, belaufen sich die Gesamtkosten für die Stadtkasse auf geschätzte 272.000 Euro.
Fehlende Aufgabenabgrenzung und Doppelstrukturen
In seinem Schreiben an die Aufsichtsbehörde zieht Roland Wegner die rechtliche und haushaltswirtschaftliche Zulässigkeit dieser Neuregelung grundlegend in Zweifel. Nach Auffassung des V-Partei³-Stadtrats nehmen die künftigen Beauftragten lediglich Aufgaben wahr, die ohnehin zum Alltag engagierter Stadtratsmitglieder gehören. Da die Betroffenen in der Regel bereits in den entsprechenden Fachausschüssen für Umwelt, Kultur oder Wirtschaft vertreten sind und dort die Fachthemen bearbeiten, entstünde durch den zusätzlichen Titel kein messbarer zeitlicher Mehraufwand, der ein Extrahonorar rechtfertige.
Die rechtliche Hürde der Aufwandsentschädigung
Zudem verweist Wegner auf die Vorgaben des bayerischen Kommunalrechts. Nach Art. 20a der Gemeindeordnung (GO) dürfen Aufwandsentschädigungen lediglich den tatsächlich entstehenden Aufwand abgelten, nicht aber als zusätzliche Besoldung oder Honorierung politischer Sonderfunktionen dienen. Eine pauschale Aufstockung der Entschädigung um 30 Prozent bedürfe daher einer fundierten sachlichen Rechtfertigung, die in den Vorlagen der Verwaltung jedoch fehle. Hinzu komme der finanzielle Kontext: Die Stadt steht seit Jahren unter erheblichem Konsolidierungsdruck, weshalb die Regierung von Schwaben bereits im Haushaltsgenehmigungsschreiben vom Februar 2025 zur Sparsamkeit mahnte. Vor diesem Hintergrund seien freiwillige Sonderausgaben in Höhe von 272.000 Euro nur schwer vermittelbar.
Die Verwaltung wägt ab – und kündigt späte Evaluation an
Die Stadtverwaltung verweist in den Beschlussvorlagen auf die Geschäftsordnungsautonomie des Stadtrates sowie die im bayerischen Kommunalrecht durchaus verbreitete Praxis, Ratsmitgliedern besondere Themenfelder zuzuweisen.
Interessant ist jedoch eine Passage in der Begründung zur Satzungsänderung: Dort räumt die Verwaltung selbst ein, dass der tatsächliche Mehraufwand der Beauftragten „ex ante schwer zu prognostizieren ist“. Die Logik der Vorlage: Man gewährt den 30-prozentigen Aufschlag vorab und schlägt vor, die Angemessenheit der Zahlungen erst im zweiten Quartal 2027 – also fast ein Jahr später – zu evaluieren.
Showdown im Stadtrat
Ob die Regierung von Schwaben vor der entscheidenden Sitzung am Donnerstag noch eine vorläufige Einschätzung abgibt oder das Votum abwartet, ist derzeit offen. Wegner hatte bereits im Mai beantragt, die Aufsichtsbehörde vorab einzubinden – entschieden hat der Stadtrat darüber nicht.
Mehr Informationen:

Die umstrittene Satzungsänderung (Quelle: Stadt Augsburg, BSV/26/00068-2)




