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Samstag, 11.10.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Gerichtsreport

Tödliche Gewalt am Königsplatz: Gericht hebt sechs Haftbefehle auf

Die Jugendkammer des Landgericht Augsburgs lässt im Fall der tödlichen Attacke vom Augsburger Königsplatz sechs Beschuldigte aus der Untersuchungshaft frei. Der mutmaßliche Haupttäter bleibt weiter in Haft.

Tatort Königsplatz: Bürgerprotest gegen rechtspopulistische Instrumentalisierung der tödlichen Gewaltattacke © DAZ

Auf Haftbeschwerde hat die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg in dem Verfahren wegen der tödlichen Auseinandersetzung am Königsplatz heute sechs Haftbefehle aufgehoben. Damit sind sechs von sieben ursprünglich Festgenommenen wieder auf freiem Fuß. „Die Jugendkammer verneinte nach eingehender Prüfung auf der Basis der bisherigen Erkenntnisse und Beweismittel, insbesondere der Sichtung der Videoaufzeichnungen, bei allen sechs Beschuldigten den dringenden Tatverdacht der Beihilfe zum Totschlag“, wie es in einer Stellungnahme des Landgerichts heißt. Nach der ausführlichen Begründung des Gerichts handelte es sich bei dem tödlichen Schlag gegen den Kopf des getöteten Opfers um eine spontane, sofort abgeschlossene Handlung des siebten, sich noch in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten.

Das Gericht sieht somit bei einem Teil der Beschuldigten, die sich unmittelbar am Geschehen befanden, keinen Vorsatz als gegeben. Ein gemeinschaftliches „Umzingeln“ des Opfers konnte das Gericht nicht feststellen. Hinsichtlich der Beschuldigten, die sich weiter entfernt vom Tatgeschehen aufhielten, zum Teil diesem sogar den Rücken zukehrten, fehlte es nach den Ausführungen des Gerichts schon an einer objektiven Beihilfehandlung. – Bei den übrigen beiden Beschuldigten bejahte die Jugendkammer zwar den dringenden Tatverdacht der gefährlichen Körperverletzung zu Lasten des zweiten, schwer verletzten Opfers, verneinte jedoch bei den im Übrigen nicht bzw. nur geringfügig vorgeahndeten Beschuldigten die Haftgründe der Fluchtgefahr und der Verdunkelungsgefahr.

Damit steht der Tatvorwurf (Totschlag und Beihilfe dazu) der Augsburger Staatsanwaltschaft, die sechs Jugendlichen und jungen Männern vorwirft, dem mutmaßlichen Haupttäter Beihilfe zum Totschlag geleistet zu haben, schwer in der Kritik. Die Jugendrichter des Augsburger Landgerichts kommen mit ihrer Entscheidung der Haftentlassung zu einer anderen Rechtsauffassung als die Staatsanwaltschaft, der das gleiche Videomaterial vorlag – und den dringenden Tatverdacht „Totschlag“ erkannt haben will, da der Schlag unerwartet und mit voller Wucht ausgeführt worden sei. Die anderen Beteiligten hätten das Opfer dabei „umringt“, und mit diesem Verhalten mindestens „psychische Beihilfe“ geleistet.

Auf einer Aufnahme einer Taxi-Frontscheibenkamera, die immer noch im Netz steht, ist davon allerdings wenig zu sehen. Zu sehen ist vielmehr eine Situation einer aggressiven Schubserei, bei der das spätere Opfer offensichtlich beteiligt ist und mindenstens einmal selbst schubst, und dabei in einer leichten Vorwärtsbewegung den wohl tödlichen Schlag erhält. „Zu erkennen ist auch, dass einige aus der siebenköpfigen Gruppe zu diesem Zeitpunkt mehrere Meter entfernt stehen und erst zurückkommen, als der 49-Jährige schon auf den Boden gestürzt ist“, so die Augsburger Allgemeine.

Mit einer Haftentlassung darf der mutmaßliche 17-jährige Haupttäter Halid S. nicht rechnen. Die Frage, welche Straftat man Halid S. vorwerfen kann, sollte nun von einem unabhängigen Gericht geklärt werden. Auch beim genauen wie mehrmaligen Betrachten der Aufzeichnung des Dashcam-Videos lässt sich der Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft nicht erhärten.

Update: Der Artikel titelte am Montagnachmittag, dass „einige“ Haftbefehle aufgehoben wurden – und berief sich auf den Informationsstand der Augsburger Allgemeinen. Nun ist, nachdem  die Stellungnahme der Presseabteilung des Landgerichts erschienen ist, diese heute nachgereicht worden.

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