Zensur: Castorfs Baal darf noch zwei Mal aufgeführt werden
Wer ein starkes Stück Theater erleben möchte, muss sich sputen. Bertolt Brechts Baal darf in der Fassung von Frank Castorf am Münchner Residenztheater nur noch einmal aufgeführt werden.
Im Streit um die Castorf-Inszenierung des Brecht-Stücks “Baal” hat das Münchner Landgericht nach sechseinhalbstündiger Verhandlung einen Vergleich vorgeschlagen, dem die Brecht-Erben und das Residenztheater zugestimmt haben: Das Stück wird nur noch einmal in München (28. Februar) und einmal im Mai in Berlin auf dem Theatertreffen gespielt. Als Vertreter von Brechts Erben hatte der Suhrkamp-Verlag beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen die Inszenierung am Residenztheater beantragt. Bei Frank Castorfs Baal-Bearbeitung handele es sich um eine “nicht autorisierte Bearbeitung des Stücks”, so die Auffassung der Brecht-Erben. Interessant ist die Kommentierung von Resi-Intendant Martin Kušej, der sich dergestalt äußerte, dass man darauf hoffen kann, dass mit dem Sensationsstück irgendwie weiter geht: “Man kann uns aber natürlich nicht das Theaterspielen verbieten, sondern nur die Verwendung bestimmter Texte in bestimmten Zusammenhängen. Wir werden daher selbstverständlich nach einem kreativen Umgang mit der entstandenen Situation suchen. Das sind wir dieser wirklich außergewöhnlichen Inszenierung, allen Beteiligten auf und hinter der Bühne und vor allem dem Publikum schuldig.”