Mord verjährt nie: Anklageerhebung 25 Jahre nach Tat
25 Jahre nach dem Mord an der Prostituierten Angelika B. hat die Staatsanwaltschaft Augsburg bereits am 31. Mai Anklage gegen einen mutmaßlichen Täter erhoben.
Dem 50-jährige Stefan E. aus Augsburg wird vorgeworfen, im September 1993 eine 36-Jährige Prostituierte ermordet zu haben. Angelika B., die damals bei der Ackermann-Brücke „anschaffen ging“, wurde am 25. September 1993 getötet. Ihre Leiche wurde am darauffolgenden Tag von einem Passanten entdeckt – in einem Straßengraben im Ortsbereich Gessertshausens. Neue Indizien begründen nun den dringenden Tatverdacht gegen den Mann, der durch seine Prahlereien ins Visier der Ermittler kam. Weiter wird ihm zur Last gelegt, im Jahr 2017 eine Frau aus seinem privaten Umfeld vergewaltigt zu haben. Bis zu seiner Verhaftung lebte der mutmaßliche Täter in einer kleinen Wohnung eines Mietshauses in der Jakobervorstadt. Das Strafgesetzbuch sieht im Falle einer Verurteilung der angeklagten Taten eine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Der Termin zur Hauptverhandlung steht noch nicht fest. Foto: Justizgebäude/Gögginger Straße (c) DAZ