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Mittwoch, 08.01.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Gerd Koller

Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat gegen fünf Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung der Stadt Augsburg im Alter zwischen 28 und 65 Jahren und einen 42jährigen Geschäftsführer eines Steinmetzbetriebs Anklage wegen Betrugs und Unterschlagung zum Amtsgericht Augsburg-Schöffengericht erhoben.

Vier angeschuldigten Friedhofsmitarbeitern wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in den Jahren 2014 und 2015 in 13 Fällen Grababräumungen angeboten und während der Dienstzeit auf eigene Rechnung (für Beträge zwischen 80.- und 350.- EUR) durchgeführt zu haben. Dem 65-jährigen Angeschuldigten wird insoweit vorgeworfen, trotz Kenntnis des rechtswidrigen Handelns als Dienstvorgesetzter nicht eingeschritten und auch unterstützend tätig gewesen zu sein.

Darüber hinaus soll ein 48jähriger Angeschuldigter, nicht beanstandet und zum Teil unterstützt durch den 65jährigen Angeschuldigten, in den Jahren 2013 bis 2015 nach Grabräumungen mit Grabsteinen und Grabumrandungen in acht Fällen auf eigene Rechnung (Gesamtbetrag über 9.000.- Euro) Handel getrieben haben, obwohl den Grabrechtsinhabern die Entsorgung der Grabsteine bzw. -umrandungen vorgespiegelt wurde. Bei dem 65-jährigen Dienstvorgesetzen handelt es sich um Gerd Koller, der sich vor wenigen Tagen zum Vorsitzenden des CSU-Ortsverbands Innenstadt wählen ließ. „Auch weitere Friedhofsarbeiter, die an den Geschäften beteiligt gewesen sein sollen, wurden am vergangenen Freitag in das Gremium gewählt“, wie die Augsburger Allgemeine berichtet.

Dem Geschäftsführer des Steinmetzbetriebs wird zur Last gelegt, in den Jahren 2012 bis 2015 in 15 Fällen unberechtigt Kosten im Gesamtbetrag von über 4.500.- Euro für Grabauflösungen, die nicht vom Steinmetzbetrieb, sondern von den angeschuldigten Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung ausgeführt wurden, in Rechnung gestellt zu haben.

Das Strafgesetzbuch sieht für Betrug und Unterschlagung Freiheitsstrafen von einem Monat bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Bei gewerbs- und bandenmäßiger Begehung sowie bei Missbrauch der Befugnisse oder Stellung als Amtsträger, wie es den Angeschuldigten bei den Betrugsdelikten zum Teil vorgeworfen wird, beträgt der Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu zehn Jahren. Termine zur Hauptverhandlung wurden noch nicht bestimmt.