Verwaltungsgerichtshof kassiert „Dönerverbot“
Sperrzeitverordnung der Stadt Augsburg teilweise unwirksam
Sperrzeitverordnung der Stadt Augsburg teilweise unwirksam
Der Bischof von Augsburg Dr. Walter Mixa hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte kritisiert, wonach das obligatorische Kreuz in italienischen Schulen die Klägerin in ihren Menschenrechten verletze. Mixa nannte das Urteil „eine Missachtung der europäischen Kultur und eine Verachtung der Menschenrechte durch die Straßburger Richter“. Das Kreuz sei das grundlegendste Symbol der europäischen […]
Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gestern mitteilte, hat Gunther von Hagens seine Klage gegen die Stadt im Zusammenhang mit dem „Liegenden Akt“ zurückgezogen.
Gunther von Hagens hat Konsequenzen aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg gezogen, womit das Verbot der Stadt Augsburg zur Ausstellung des „Schwebenden Aktes“ aufrecht erhalten wurde, und hat am Wochenende in seiner Werkstatt in Guben das Plastinat auf den eigentlichen Geschlechtsakt reduziert. Diesen will er ab heute in der Körperweltenausstellung in der Schwabenhalle präsentieren. In […]
In einer Eilentscheidung vom 4. September 2009 hat das VG Augsburg das für sofort vollziehbar erklärte und mit einer Zwangsgeldandrohung versehene Verbot der Stadt Augsburg vom 27. August bestätigt, das Exponat „Schwebender Akt“ in der Ausstellung Körperwelten öffentlich zu zeigen.
Mit einem offenen Brief an Ordnungsreferent Walter Böhm meldete sich CSU-Stadtrat Dr. Volker Ullrich gestern zu den Vorgängen um das Maxstraßen-Lokal „Deed’s“ zu Wort. Leo Dietz, ebenfalls CSU-Stadtrat, hatte seine Gaststätte geschlossen, nachdem die Stadt am 30. Juli seine Konzession von 150 auf 50 Gäste reduziert hatte.
Das Urteil des Landgerichtes Augsburg vom Freitag, das den Autor und Schriftsteller Arno Löb wegen übler Nachrede mit einer Geldstrafe belegt hat, nimmt Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl mit Erleichterung und Genugtuung zur Kenntnis: „Ich bin erleichtert und beruhigt, dass jetzt auch berufungsgerichtlich bestätigt wurde, dass man sich nicht jede Beschmutzung gefallen lassen muss. Genugtuung empfinde […]
In einem heute bekannt gewordenen Urteil vom 25. Juni bestätigte das Verwaltungsgericht Augsburg seine frühere Auffassung zum Treppenbau am Fünffingerlesturm. Wie in der Eilentscheidung vom vergangenen August erklärte das Gericht den vom Bauordnungsamt Augsburg im April 2008 verhängten Baustopp für rechtswidrig. Die Stadt hat nun einen Monat Zeit, um Berufung zu beantragen.
In ihrem März-Newsletter „Schwarze Löcher – egal wo man hinblickt!“ beklagt die Augsburger SPD im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situation der Stadt, dass für Prozesse um die Treppe „am allseits bekannten Turm“ immer noch Geld da sei. Die DAZ hat nachgefragt.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verwaltungsgericht Augsburg