Fünffingerlesturm: Stadt unterliegt erneut
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verwaltungsgericht Augsburg
Mit heute bekannt gewordenem Beschluss vom 16. März 2009 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass die Einstellung der Bauarbeiten am Fünffingerlesturm in Augsburg bis zur Entscheidung über die Klage in der Hauptsache ausgesetzt bleibt. Damit wurde die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg bestätigt.
Auch der BayVGH hat befunden, dass die Voraussetzungen für eine Baueinstellung nicht gegeben seien, da eine Abweichung der Bauausführung von den genehmigten Bauvorlagen nicht feststellbar sei. Ein Rechtsmittel gegen diesen Beschluss gibt es nicht.
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