Von Hagens will “reduzierten Sexualakt” zeigen – Stadt Augsburg hält Verbot aufrecht
Gunther von Hagens hat Konsequenzen aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg gezogen, womit das Verbot der Stadt Augsburg zur Ausstellung des “Schwebenden Aktes” aufrecht erhalten wurde, und hat am Wochenende in seiner Werkstatt in Guben das Plastinat auf den eigentlichen Geschlechtsakt reduziert. Diesen will er ab heute in der Körperweltenausstellung in der Schwabenhalle präsentieren.
In einer Pressemitteilung erklärt Gunther von Hagens, dass er widerwillig den “Schwebenden Akt” zersägt und daraus zwei Plastinate gefertigt habe. Er habe damit die Konsequenzen aus der Begründung des Beschlusses des VG Augsburg vom 4. September gezogen, das dem Plastinat “Schwebender Akt” den wissenschaftlichen Zweck nicht aberkannt habe, jedoch durch die Darstellung von Emotionen den zulässigen Rahmen einer sachlich-wissenschaftlichen Darstellung der beim Geschlechtsakt ablaufenden anatomischen Vorgänge für überschritten ansah. Für das Gericht stellte der Gefühle zeigende Gesichtsausdruck des Plastinats eine Ausdrucksform dar, die zur Erfassung der anatomischen Vorgänge beim Geschlechtsverkehr in keiner Weise beitrage, sondern an freie, künstlerische Ausdrucksweisen anknüpfe. Weil das Gericht erklärt habe, was einer öffentlichen Präsentation entgegenstünde, so von Hagens, habe er Abhilfe geschaffen und werde ab Dienstag kein Ganzkörperplastinat zeigen, sondern lediglich zwei plastinierte Becken von Mann und Frau.
Die Stadt Augsburg will das verhindern. Sie hält das Verbot zur Präsentation des Geschlechtsakts mit einer weiteren entsprechenden Verfügung – verbunden mit einer Zwangsgeldandrohung von nun 50.000 Euro – aufrecht. OB Dr. Kurt Gribl nannte in diesem Zusammenhang das Vorgehen von Hagens’ “nicht nur geschmacklos, sondern widerlich.”
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