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Freitag, 04.09.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Lokalpolitik

Verwaltungsgericht beendet Verkehrsversuch „autoarme Maxstraße“

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am heutigen Freitag den Verkehrsversuch in der Maximilianstraße beendet. Bis zum bis zum 18. August 2023 muss die Stadt nun die angebrachten Verkehrszeichen entfernen. Damit ist der Versuch „autoarme Maxstraße“ krachend gescheitert. Der im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Koalition festgelegte Versuch gilt damit als vorzeitig beendet, obgleich OB Weber heute Nachmittag eine Prüfung angekündigt hat, die feststellen soll, welche Elemente weiter rechtlich zulässig sind.

Visualisierung zur autofreien Maxstr. Bildquelle: Stadt Augsburg

Das Verwaltungsgericht Augsburg gab heute einem Eilantrag von zwei Anliegern statt, die sich gegen die im Rahmen eines Verkehrsversuchs in der Maximilianstraße in Augsburg eingerichtete Fußgängerzone wenden.

Die Stadt Augsburg hatte mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 30. März 2023 in der nördlichen Maximilianstraße, in der Dominikanergasse, der Wintergasse und im Apothekergässchen eine Fußgängerzone für den Zeitraum zwischen dem 1. Mai 2023 und dem 30. April 2024 eingerichtet und entsprechende Verkehrszeichen aufgestellt. Hiergegen erhoben die Antragsteller, deren Grundstücke in diesem Bereich liegen, Klage und stellten zudem einen Eilantrag. Die Antragsteller trugen im Wesentlichen vor, dass das Vorliegen einer Gefahrenlage nicht anhand einer konkreten Ermittlung und Dokumentation nachgewiesen sei. Vielmehr solle durch die Einrichtung einer Fußgängerzone die Aufenthaltsqualität in der Maximilianstraße verbessert werden.

Das Gericht gab dem Eilantrag mit der Begründung statt, dass die Stadt Augsburg die für eine solche straßenverkehrsrechtliche Anordnung erforderliche konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs nicht substantiiert dargelegt habe. Sie berufe sich darauf, dass es in der Maximilianstraße in den vergangenen Jahren vermehrt zu großen Menschenansammlungen gekommen sei, bei denen sich viele Personen auf der Fahrbahn aufgehalten hätten und in Zusammenhang mit verstärktem Alkoholkonsum eine Vielzahl von Gefahren entstanden seien. Dabei hielt es das Gericht nicht für fernliegend, dass in der Maximilianstraße aufgrund ihrer allgemeinen Bedeutung für die Stadt Augsburg und der örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht.

Die Stadt Augsburg habe hierzu aber weder belastbares Zahlenmaterial vorgelegt noch sei bei summarischer Prüfung ersichtlich, dass sie eine solche Gefahrenlage bereits im Vorfeld konkret ermittelt und damit zum Anlass für die Durchführung des Verkehrsversuchs genommen habe. Es spreche einiges dafür, dass der Verkehrsversuch im Rahmen des Straßenverkehrsrechts vorliegend nicht das richtige Instrument sei. Der Stadt Augsburg bleibe es aber wohl unbenommen, dauerhaft eine Fußgängerzone mit anderen rechtlichen Mitteln, etwa dem Straßen- und Wegerecht, einzurichten.

Der Verkehrsversuch war vom Stadtrat beschlossen worden und im Mai 2023 gestartet. Neben der Herausnahme des Verkehrs wurden auf dem rund 170 Meter langen Teilstück im Zuge des Verkehrsversuchs durch neue großflächige Sitzbänke konsumfreie Räume geschaffen, auch die Außengastronomie wurde ausgeweitet und Begrünung wurde aufgestellt.

Inzwischen liegt auch Stellungnahme aus der Stadtverwaltung vor: „Den Verkehrsversuch ungestört durchzuführen, wäre eine sehr große Chance gewesen, um dem Stadtrat eine fundierte Einschätzung an die Hand geben zu können“, erklärt Baureferent Steffen Kercher. „Die Verwaltung wird nun Möglichkeiten erarbeiten, wie die Erkenntnisse aus den letzten drei Monaten fortgeführt werden können und dem Stadtrat hierüber verlässlich berichten.“

OB Eva Weber: Wir hätten gerne länger Erfahrung gesammelt

„Versuch heißt flexibles Ausprobieren, statt in Stein gemeißelte Tatsachen“, so Oberbürgermeisterin Eva Weber. Es sei ein mutiger Schritt, nach vielen Ideen zum Umgang mit unserer Prachtstraße einen neuen Vorstoß zu wagen. Mit einem Versuch ist es immer möglich, dass er ergebnisoffen und ohne Vorfestlegungen gelingen, sich aber ebenso als nicht umsetzbar erweisen könne, so Weber. „Daher hätten wir im Rahmen des Versuchs gerne länger Erfahrungen gesammelt und mit den Daten und Fakten aus den konkreten Evaluierungen dann Tatsachen mit der besten Lösung – in welche Richtung auch immer – geschaffen. Insofern finde ich es sehr schade, dass durch die Ungeduld einzelner uns diese Möglichkeit genommen wurde. Hier hätte ich mir persönlich mehr Mut und auch mehr Offenheit gegenüber neuen Ideen gewünscht.“

Zu den bereits gewonnenen Erkenntnissen erklärt Oberbürgermeisterin Eva Weber: „Ich habe beobachtet, dass der Straßenraum trotz der Sommermonate nicht umfänglich angenommen und nicht als Fußgängerzone interpretiert und genutzt wird. Dies hat wohl hauptsächlich mit den baulichen Gegebenheiten, der Breite der Straße, der nach wie vor notwendigen aktiven Straßenbahn- und den Buslinien sowie dem Radkomfortstreifen zu tun. Gleichzeitig hat sich bereits kurz nach dem Start gezeigt, dass zum Beispiel die Angebote an neuen Sitzmöglichkeiten und die Ausweitung der Flächen für die Außengastronomie gut angenommen wurden. Wir werden jetzt prüfen, welche Elemente weiter rechtlich zulässig sind. So tragen die Pflanztröge und Blumenkübel wesentlich zur optischen Verkehrsberuhigung bei, was positive Auswirkungen auf die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger hat. Wo man sich sicher fühlt, hält man sich auch gerne auf. Und das ist auch weiterhin mein Ziel für unsere historische Prachtmeile.“

Die bereits vor dem und unabhängig vom Verkehrsversuch praktizierte Sperrung der Maximilianstraße donnerstags, freitags, samstags und an Vorabenden von Feiertagen von 20:30 Uhr bis 5 Uhr für den Verkehr bleibt bestehen.

Die Winter- und Dominikanergasse sowie das Apothekergässchen waren im Zuge des Versuchs in die Fußgängerzone miteinbezogen worden, weil durchfahrende Autos diese nur über die Maximilianstraße verlassen, bzw. anfahren können. Die Winter- und Dominikanergasse werden nach Ende des Versuchs wieder zu verkehrsberuhigten Bereichen umgewandelt. Das bedeutet, dass Fahrzeuge wieder in Schrittgeschwindigkeit neben Fußgängerinnen und Fußgängern und Radelnden durchfahren dürfen. Das Apothekergässchen wird wieder zur Tempo 30-Zone. Über die weitere Vorgehensweise und die zeitlichen Abläufe zu den notwendigen Anpassungen wird die Stadt Augsburg zeitnah informieren.

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