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Montag, 16.06.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Der Kommentar

Kommentar zur Causa Hummel: Fraktion Bürgerliche Mitte schwer angeschlagen

Den Augsburger FW-Stadtrat Hummel darf nun jedermann ungestraft einen „Beleidiger“ nennen. Dass der Tatvorwurf der Verleumdung vom Landgericht Augsburg fallen gelassen wurde, ist kein Freispruch im klassischen Sinn, sondern einer Verfahrensverständigung geschuldet.

Kommentar von Siegfried Zagler

Die Staatsanwaltschaft warf Hummel vor, im Jahr 2018 unter einem erfundenen Namen ein Schreiben an die Freien Wähler im Landkreis Augsburg verfasst zu haben, in dem WSA-Stadtrat Peter Grab wahrheitswidrig sexueller Missbrauch vorgeworfen wurde. Dieser Tatvorwurf wurde nun von Staatsanwaltschaft und Gericht nach einem Deal mit dem Beschuldigten nicht weiter verfolgt. Das Gericht stellte fest, dass dafür auch andere Täter möglich gewesen wären. Der zweite Vorwurf im Verfahren waren Beleidigungen gegen eine Frau, die früher Mitglied bei den Freien Wählern war. Hummel bezeichnete sie als „untervögelt“ und als „Augsburgs rechtsradikalste Rechtsradikale“. Der Deal bestand nun darin, dass sich Hummel in dieser Sache schuldig bekannte, im Gegenzug ließ das Gericht den Verleumdungsvorwurf fallen. Nach einer Stunde Beratung kam es zu dieser überraschenden Verfahrensverständigung.

So viel zu den juristischen Sachverhalten, die an dieser Stelle nicht zu bewerten sind. Anders verhält es sich mit den Implikationen für den Augsburger Stadtrat. Die einfachste und politisch sauberste Lösung wäre gegeben, würde Hummel sein Stadtratsmandat nach seinem Schuldeingeständnis niederlegen, um Platz für den nächsten Kandidaten auf der FW-Liste zu machen. Doch diese Option hat Hummel kurz nach Prozessende mit einem öffentlichen Statement ausgeschlossen, und zwar mit der windigen Begründung, dass die Beschuldigungen gegen ihn bereits vor der Stadtratswahl erhoben wurden. Hummel hat demnach die Auffassung, sein Mandat errungen zu haben, trotz der im Raum stehenden Vorwürfe und daraus ergebe sich die besondere Pflicht, seinen Wählerauftrag fortzusetzen. Nur ein Satz dazu: Zwischen Beschuldigungen und einem richterlichen Schuldspruch liegen Welten.

Am besten weiß das die ehemalige Verwaltungsrichterin Beate Schabert-Zeidler (Pro Augsburg), die der fünfköpfigen Fraktion der Bürgerlichen Mitte angehört und wohl kaum zu einer weiteren Fraktionsmitgliedschaft bereit wäre, würde Hummel weiterhin dieser Fraktion angehören. Das Gleiche lässt sich über Lars Vollmar (FDP) sagen, der wohl auch die Fraktion verlassen würde, würde Hummel nicht aus der Fraktion fliegen. Käme es so, würde sich die Fraktion der Bürgerlichen Mitte auflösen, da im Augsburger Stadtrat der Fraktionsstatus erst ab vier Personen gewährt wird.

In diesem Fall gäbe es fünf weitere Einzelstadträte im Augsburger Stadtrat – ohne Bürokraft, ohne Büro und weitere Zuschüsse. In diesem Fall stünde die Bildung einer Ausschussgemeinschaft im Raum, über deren Zusammensetzung aktuell nur zu sagen wäre, dass die Bereitschaft von Marcon, McQueen, Heinrich und Wegner nicht besonders hoch ist, mit FW-Stadträten eine Ausschussgemeinschaft zu bilden. Dass der Einzelstadtrat Peter Grab (WSA) dazu nicht bereit ist, muss in diesem Zusammenhang nicht erwähnt werden.

Die für den Fortbestand der Fraktion der Bürgerlichen Mitte sicherste Lösung wäre also Folgendes: Peter Hummel tritt bei den FW aus und verlässt die Fraktion. Dass er dazu nicht bereit ist und dabei auch noch Unterstützung bei den Fraktionsmitgliedern Regina Stuber-Schneider und Hans Wengenmeir findet, darf man vermuten, da Stuber-Schneider und Wengenmeir an beiden Berufungsprozesstagen vor Ort waren und den Eindruck vermittelten, dass sie zu Peter Hummel stehen. Ob das auch für den Vorstand der Freien Wähler gilt, lässt sich derzeit nicht sagen.

Festzuhalten ist, dass die Beschuldigungen gegen Hummel sehr viel mit parteiinternen Verwerfungen der Freien Wähler zu tun haben. Die Causa Hummel zeigt aber auch, dass die längst verloren geglaubte Metapher „Stammtisch“ auf Facebook eine schriftlich Entsprechung gefunden hat. Dass man dabei untergehen kann, hat Peter Grab vorgeführt, dass ihm Peter Hummel nun gefolgt ist, hat natürlich auch eine ironische Note.

Was für Peter Grab galt, gilt nun auch für Peter Hummel: Er hat sich selbst, seiner Partei und dem Augsburger Stadtrat schweren Schaden zugefügt.

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