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Freitag, 26.06.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Gesellschaft

Nach dem Maxstraßen-Desaster: Stadt unternimmt Charmeoffensive und bietet Gastronomie Unterstützung an

Nach dem ordnungspolitischen Desaster der vergangenen Woche auf der Maximilianstraße, wo sich am Herkulesbrunnen und in der Umgebung zahlreiche Nachtschwärmer nicht an die Hygieneregeln der aktuellen Infektionsschutzverordnung hielten, sucht die Stadt den Dialog mit der Gastronomie.

Mit „Abstandsbotschaftern“ appelliert die Stadt an die Vernunft der Stadtgesellschaft, die Maßgaben zum Infektionsschutz einzuhalten. Bildnachweis: Ruth Plössel, Stadt Augsburg

Vor dem Hintergrund der Vorfälle in der Maxstraße erklärte Oberbürgermeisterin Eva Weber, dass „die allermeisten Wirte und Gäste sich vorbildlich verhalten und verantwortungsvoll mit den schrittweisen Lockerungen vom Infektionsschutzgesetz umgehen.“ Gleichzeitig gelte aber noch immer der K-Fall, der vom Freistaat ausgerufen wurde. – „In dieser Bandbreite geht es darum, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu wahren – eine schwierige Gratwanderung.“

„Verantwortungsvoll mit den wiedergewonnenen Freiheiten umgehen“. Auf dieser Basis möchte die Stadt zusammen mit der Gastronomie die Auswirkungen der Corona-Krise bewältigen. Oberbürgermeisterin Eva Weber hatte etwa 20 Vertreter aus der Gastro-Szene sowie von Polizei, Behörden und Verbänden zu einem Hearing ins Rathaus eingeladen, um deutlich zu signalisieren: „Wir stehen an Eurer Seite und sind verlässliche Ansprechpartner.“

Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen

Wie Ordnungsreferent Frank Pintsch erläuterte, gehe Augsburg den Weg des „kulanten Vollzugs“. Dieser zeige zunächst die Einhaltung der Hygieneregeln auf: Mundschutz, Abstand halten, Hände-Desinfektion. Darauf sollen auch die charmanten „Abstandsbotschafter“ sowie Hinweis-Stelen aufmerksam machen, mit denen die Stadt an die Öffentlichkeit appelliert, sich unbedingt an diese Maßgaben zu halten. In einem mehrstufigen gemeinsamen Konzept wirken der städtische Ordnungsdienst und Polizei ebenfalls auf die Einhaltung der Hygieneregeln hin. Bei Verstößen gibt es eine „klare Ansage“ des uniformierten Ordnungsdienstes. In einer nächsten Stufe schließlich wird die Polizei gerufen.

Erlass und Rückerstattung von Gebühren

Im „Corona“-Jahr erlässt die Stadt den Gastronomiebetrieben die Straßensondernutzungsgebühr und erstattet bereits entrichtete Gebühren zurück. Auch Möglichkeiten, etwa Straßenräume für gastronomische Zwecke zu nutzen, werden in nächster Zeit von der Stadt geprüft. Die Stadt erwartet dafür aber auch Gegenleistungen: „Sie müssen von Ihrem Hausrecht als Wirte Gebrauch machen und auf Ihre Gäste entsprechend den Maßgaben des Infektionsschutzgesetzes einwirken – auch wenn sich Ihre Gäste auf öffentlichem Grund und Boden befinden“, appellierte Ordnungsreferent Frank Pintsch an die Vertreter und Vertreterinnen der Gastronomiebetriebe.

Frage nach der Perspektive

Diese wiederum erwarten von der Stadt Perspektiven für die nächste Zeit „nach Corona“. Oberbürgermeisterin Eva Weber machte deutlich, dass nicht nur Gastronomiebetriebe, sondern auch viele kleine Einzelhandelsbetriebe schmerzlich von den Auswirkungen der Pandemie getroffen werden. „Normalität werden wir erst wieder haben, wenn es einen Impfstoff gibt. Augsburg hat heute ein vergleichsweise überschaubares Infektionsgeschehen. Das liegt auch daran, dass sich viele an die Auflagen gehalten haben. Bitte helfen Sie mit, dass wir die schrittweisen neuen Freiheiten gut umsetzen. Das geht nur mit Vernunft. Durch diese Krise müssen wir gemeinsam durch“, so OB Eva Weber.

 

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