Selbstbestimmt(?) leben und sterben
Bereits in vier Veranstaltungen hat sich der Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V. (AHPV) mit dem Thema „Assistierter Suizid“ befasst. Nun lädt der AHPV am 23. Juli 2025 von 17 bis 20 Uhr zu einem fünften Teil der Gesprächsreihe ein.
Von Bruno Stubenrauch
Die Rechtslage zur Sterbehilfe in Deutschland ist komplex und hat sich im Jahr 2020 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich verändert. Das Gericht sah ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben, abgeleitet aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 GG. Jedem stehe es frei, sich das Leben zu nehmen und hierfür auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen (assistierter Suizid).
Der AHPV als Netzwerkverein der an der Hospiz- und Palliativversorgung beteiligten Organisationen sieht das Urteil kritisch. Bereits 2014 hat er sich eindeutig gegen eine aktive Lebensbeendigung positioniert. Der Fokus des Urteils liege zudem sehr auf der individuellen Selbstbestimmung. Es bestehe die Gefahr, dass das Recht auf Suizid die gesellschaftliche Verpflichtung zur Sorge, Fürsorge und Prävention untergräbt.
Außerdem, so Christine Fricke, Geschäftsführerin des AHPV e.V., werde übersehen, dass Menschen immer nur in relationaler Autonomie leben und Entscheidungen treffen. Auch bei scheinbar autonomen Entscheidungen für einen assistierten Suizid müsse immer hinterfragt werden, inwiefern hierbei sozialer Druck oder auch nur der eigene Wunsch, anderen nicht zur Last zu fallen oder schlicht Kosten zu verursachen, mitschwinge. Bei formulierten Sterbewünschen gelte es gut hinzuhören und die im Urteil verlangte Freiverantwortlichkeit kritisch zu prüfen.
Spannungsfeld zwischen Suizidprävention und Suizidassistenz
Die bisherigen vier im Rahmen der Augsburger Hospiz- und Palliativgespräche (AHPG) stattgefundenen Veranstaltungen beleuchteten die Aspekte
- Normalität und Beeinflussbarkeit von Sterbewünschen;
- Spannungsfeld zwischen Suizidprävention und Suizidassistenz;
- Auswirkungen eines Suizids auf Dritte; und die
- Lehren aus 40 Jahren Hospizarbeit, Stichwort „Rückbesinnung auf hospizliche Kernwerte“.
Gerade der letzte Punkt unterstreicht deutlich, wie wichtig dem AHPV die vielschichtige Thematisierung und Diskussion der Ambivalenz zwischen individueller Autonomie und einer Kultur der gesellschaftlichen Sorge sowie weiterer mit dem Urteil verbunden Dilemmata ist: So würden im Hospiz- und Palliativbereich Tätige alles daransetzen, auch bei schwerer Erkrankung Leben bis zuletzt bei möglichst hoher Lebensqualität zu ermöglichen, seien aber in zunehmendem Maß damit konfrontiert, dass sich Menschen – dennoch – für den assistierten Suizid entscheiden.
Der fünfte Abend der Veranstaltungsreihe befasst sich mit dem Thema „Daheim im Heim – auch bis zum assistierten Suizid?“ und den Herausforderungen, vor die das Recht auf Sterben die Mitarbeitenden in Alten- und Pflegeheimen stellt.
Selbstbestimmt(?) leben und sterben – Daheim im Heim
- Wann: Mittwoch, 23.07.2025, 17:00 -20:00 Uhr
- Wo: Augustanasaal im Augustanahaus,
Im Annahof 4, 86150 Augsburg - Veranstalter: Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.V.
- Internet: www.ahpv.de
Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist aus Platzgründen erforderlich bei:
Petra Winkler 0821 455550-46 oder fortbildung@ahpv.de
Schwerpunkt der 5. Veranstaltung: Daheim im Heim – auch bis zum assistierten Suizid?
Das Recht auf Sterben stellt Mitarbeitende in Alten- und Pflegeheimen vor Herausforderungen: Welche Handlungsoptionen und welche rechtlichen Grenzen haben diese als Träger, deren Leitungsgremien und deren Mitarbeitende angesichts von solchen Suizidwünschen?
Referentin: Dr. theol. Johanna Will-Armstrong, Geschäftsführerin Bethel im Ahrtal und ehemaliges Vorstandsmitglied der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel