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Dienstag, 21.04.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Aus dem Stadtrat

Stadtrat schickt B-Plan zum Kö in die erneute Auslegung

Gegen die zwei Stimmen der Linken beschloss der Stadtrat am gestrigen Donnerstag die erneute Auslegung des Bebauungsplans Nr. 500 „Königsplatz und Augsburg Boulevard“.

Damit trug der Stadtrat dem Richterspruch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Rechnung, der den Bebauungsplan Anfang November für ungültig erklärt hatte. Urteilsbegründung: der B-Plan 500 war nach Einarbeitung des so genannten Bypasses, einer „vorsorglichen Entlastungsstraße“ über den autofreien Kö, nicht erneut öffentlich ausgelegt worden. Der Bypass war das Ergebnis eines Bürgerentscheids im November 2010.

Unterschiedlich interpretiert: der Bypass durch den neuen Kö (Freianlagenplan mit blau hervorgehobener Trassenführung)

„Hochinteressantes juristisches Problem“

Dem klaren Abstimmungsergebnis ging eine 90-minütige teils hitzige Debatte um den Charakter des Bypasses und die Bewertung des VGH-Urteils voraus. Bei letzterer waren die Juristen unter den Stadträten unter sich: „Keine Bagatelle, sondern eine Klatsche, die sich gewaschen hat“ sei der Spruch des BayVGH, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Stefan Kiefer, und das beim für Augsburg wichtigsten Bauvorhaben.

Das sah Bernd Kränzle ganz anders: „Ich erlaube mir, ein Fragezeichen dahinter zu machen, ob der VGH die Sache richtig eingeordnet hat“, so der CSU-Fraktionschef, der die Auffassung der Bauverwaltung zur nicht erfolgten Auslegung juristisch für absolut vertretbar und die Sache für ein „hochinteressantes juristisches Problem“ hielt. Beate Schabert-Zeidler (Pro Augsburg) bekundete die „massive Unterstützung“ ihrer Fraktion, über eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht eine nochmalige Entscheidung zu bekommen. Die Beschwerde will die Bauverwaltung Anfang nächster Woche einlegen.

„Nicht herumschwadronieren, sondern lesen“

Breiten Raum nahm die Diskussion über den Begriff „vorsorgliche Entlastungsstraße“ und die zugehörige Beschreibung in der Begründung zum Bebauungsplan ein. Die Bandbreite der Auslegungen reichte dabei von der Abhilfe im Fall eines gescheiterten Verkehrskonzepts (Karl-Heinz Schneider, SPD) bis hin zur Passage „für den Katastrophenfall“ (Regina Stuber-Schneider, Freie Wähler).

Für OB Kurt Gribl, der sich „maßlos enttäuscht“ von solchen Interpretationen zeigte, waren Bezeichnung und Beschreibung dagegen eindeutig: „Wenn man nicht so viel herumschwadronieren würde, sondern einfach lesen, dann würde vieles klarer“. Die ganzen Diskussionen über den Bypass seien nur durch Interpretationen entstanden, wobei der Wunsch oft Vater des Gedankens gewesen sei. Im Übrigen entspreche der Wortlaut in der Begründung zum B-Plan exakt dem damaligen Bürgerentscheid.

Trasse, nicht Straße

Auch zur Urheberschaft am Bypass wurde hitzig diskutiert. Stefan Kiefer schrieb diese Baureferent Gerd Merkle zu und hatte mit dem „2. September 2010 um 16 Uhr“ sogar Datum und Uhrzeit parat. In Merkles damaligen Vorschlag sei nicht die Rede davon gewesen, dass der Bypass nur geöffnet würde, „wenn die Welt untergeht“, sondern er sei ein Zugeständnis an das Misstrauen von IHK und Einzelhandelsverband in das Verkehrskonzept gewesen. Merkle wies sowohl das Datum als auch die Urheberschaft zurück. Der Bypass sei von ihm auch nie in der von Kiefer beschriebenen Weise als Straße definiert worden, sondern stets als Trasse, die nur bei Unfällen und befristeten Baustellen unter einer polizeilichen Verkehrsregelung geöffnet würde.

Eva Leipprand (Grüne) bedankte sich für die Klarstellung, die ganz im Sinne ihrer Fraktion und eines autofreien Kö sei. Eine Durchleitung von Verkehr durch die Polizei hätte man aber auch ohne die Festlegung einer Entlastungsstraße und ohne Bürgerentscheid haben können.

SPD-Antrag für Bypass-Regelnutzung abgelehnt

Ganz von der Idee einer Regelnutzung der Entlastungsstraße bei Überlastung der Kaiserhofkreuzung wollte die SPD nicht lassen. Sie stellte den Antrag, in die Begründung zum B-Plan aufzunehmen, dass der Bypass auch geöffnet werden könne, „falls das bestehende Verkehrskonzept erhebliche Defizite aufweisen sollte“. Der SPD-Antrag wurde mit 39 gegen 20 Stimmen abgelehnt.

Der Bebauungsplan 500 wird vom 2. Januar bis 3. Februar 2012 erneut ausgelegt. Für den 1. März ist der Satzungsbeschluss im Stadtrat geplant. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 9. März 2012 könnte der Bebauungsplan wieder rechtskräftig werden, rechtzeitig zur Fortsetzung der Bauarbeiten nach der Frostperiode.

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