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Dienstag, 23.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

B-Plan 500: Bauverwaltung geht auf Nummer Sicher

Mit Gürtel und Hosenträger will die Bauverwaltung bei der Rettung des Bebauungsplanes Nr. 500 “Königsplatz und Augsburg Boulevard” arbeiten, der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof BayVGH für ungültig erklärt wurde. Diesen Eindruck machte die Beschlussvorlage zur erneuten Auslegung, die letzten Donnerstag im Bauausschuss präsentiert wurde.

Der Bypass (Kö-Freianlagenplan mit blau markierter Trasse)

Der BayVGH hatte Anfang November in seinem Urteil moniert, dass der B-Plan 500 nach Einarbeitung des so genannten “Bypasses” nicht erneut öffentlich ausgelegt wurde (DAZ berichtete). Nach eingehender Rechtsberatung sieht die Stadt nach wie vor “keine beachtliche Verletzung einer Verfahrensvorschrift im Sinne des § 214 BauGB”. Deshalb will die Verwaltung Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Angenehmer Nebeneffekt: Der alte B-Plan bleibt bis zur Entscheidung darüber rechtskräftig. “Wir werden keine Woche ohne gültigen Bebauungsplan haben”, so Baureferent Gerd Merkle, der den Auslegungsbeschluss und das weitere Vorgehen erläuterte.

Parallel zur Nichtzulassungsbeschwerde soll der B-Plan 500 zur Behebung der “heilbaren Verletzung einer Verfahrensvorschrift” neu öffentlich ausgelegt werden, “im Interesse der Rechtssicherheit und aufgrund der besonderen Bedeutung des Königsplatzumbaus”, wie es in der Beschlussvorlage für die Stadtratssitzung am kommenden Donnerstag heißt. Die Planzeichnung und die Festsetzungen werden dabei unverändert bleiben.

Rolle des Stadtrats bei der Bypass-Öffnung wird präzisiert

Klarstellungen und redaktionelle Änderungen soll allerdings die Begründung zum Bebauungsplan erfahren, “zur Vermeidung möglicher Fehlinterpretationen und Missverständnisse”. Klar gestellt werden soll unter anderem, dass unter den etwaigen Bedarfsfällen, zu denen der Bypass geöffnet wird, “insbesondere Unfälle und befristete Baustellen” zu verstehen sind. Die Nutzung des Bypasses könne “nur unter einer polizeilichen Verkehrsregelung” nach Straßenverkehrsrecht erfolgen.

Der schon in der Begründung enthaltene Satz “Die Feststellung eines etwaigen Bedarfes erfolgt durch den Stadtrat” soll dahingehend präzisiert werden, dass damit nicht die Mitwirkung des Stadtrates bei auftretenden Verkehrshindernissen gemeint ist. Die Rolle des Stadtrats wäre vielmehr, “grundlegende Änderungen der Verkehrsführung und des zugrundeliegenden Verkehrskonzeptes”, also die dauerhafte Öffnung des Bypasses zu beschließen. Dies gehe nur über eine Änderung des Bebauungsplans.

Verwaltung nimmt Politik in die Verantwortung

Auch bei der Auslegung selbst will die Verwaltung auf Nummer Sicher gehen. Ausgereicht hätte eine zweiwöchige Auslegung, und zwar lediglich der Änderungen; nicht einmal ein erneuter Auslegungsbeschluss wäre hierzu notwendig gewesen, so die Juristen im Baureferat. Mit der Beschlussvorlage im Stadtrat wolle man sich die Zustimmung der Politik sichern.

Außerdem wird einen Monat lang der komplette B-Plan ausgelegt. Durch die Terminierung im Januar (2.1. bis 3.2.2012) sollen etwaige Vorwürfe, man würde in der Weihnachtszeit auslegen, prophylaktisch entkräftet werden. Im März 2012 könnte im Stadtrat der Satzungsbeschluss fallen, der dann den B-Plan rückwirkend wieder in Kraft setzt.

“Wir machen jetzt die Hintertür zu”

Grüne, Freie Wähler und SPD nutzten die Vorstellung der Präzisierungen, um das bisherige Vorgehen in Sachen Bypass zu kritisieren: In den Augen vieler Bürger habe der B-Plan eine Hintertür gehabt, die man jetzt zumache, so Eva Leipprand (Grüne). Damit weiche man vom Votum des Bürgerentscheids vom November 2010 ab. Rainer Schönberg (Freie Wähler) kritisierte die alte Fassung des B-Plans als “Versuch, den Bypass als Nichtstraße zu tarnen”.

Stefan Quarg (SPD) ließ sich vom Baureferenten Gerd Merkle nochmals ausdrücklich bestätigen, dass für eine Dauernutzung des Bypasses eine Änderung des B-Plans notwendig wäre, außerdem Lichtsignalanlagen und eine Änderung der Standardisierten Bewertung. Diesen Fall sah Merkle allerdings als fiktiv an: “Der neue Kö benötigt kein Sicherheitsnetz. Wir werden in zwei Jahren nicht mehr über den Bypass reden, weil er nicht gebraucht wird.”