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Samstag, 03.05.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Kulturpolitik

Ausgetrickst – Wie die Stadt den Bürgerentscheid zur Theatersanierung abwenden will

Die umstrittene Sanierung des Augsburger Stadttheaters hat am gestrigen Donnerstag eine dramatische Zuspitzung erfahren. Zum einen vermeldeten die Sanierungskritiker nach sechs Monaten, dass sie ihr Ziel von 11.000 Unterschriften erreicht haben, zum anderen stellte die Stadt ein neues Finanzierungskonzept vor, das die Fragestellung des Bürgerbegehrens als „unzulässig“ in den politischen Raum stellt.

Von Siegfried Zagler

Theatersanierung I

Bürgerinitiative vermeldet 11.000 Unterschriften



Die Bürgerinitiative „Initiative kulturelle Stadtentwicklung“ hat am gestrigen Donnerstag via Pressemitteilung die Öffentlichkeit darüber informiert, dass die notwendige Zahl von 11.000 Unterschriften für einen Bürgerentscheid erreicht wurde. „Damit ist der Weg frei für einen Bürgerentscheid. Die Bürger sollen entscheiden, welches Theater für welches Geld sie in Zukunft haben wollen!“, so die Initiative, die im Laufe der nächsten Woche die Unterschriften der Stadt übergeben möchte. – In ihrem allgemeinen Statement zur Theatersanierung kritisieren die Sanierungskritiker die Stadt hart und sehen dunkle Wolken aufziehen: „Weiterhin ist ungeklärt, warum angesichts des beabsichtigten Aufwands bei der Halle im Martini-Park nicht auch das Schauspiel (250 Sitzplätze) Platz findet? Die verkehrsmäßige Anbindung sowie sonstige Anforderungen an eine funktionsfähige Infrastruktur sind zumindest im Martinipark genauso schlecht wie beim Gaskessel.“ Die Initiative hält weiterhin außerhalb des Rahmens ihrer Fragestellung an einer Neuplanung fest und fordert demnach „eine Neuplanung mit klaren Anforderungen sowohl an die Baumaßnahmen als auch an deren Finanzierung. Ein Architektenwettbewerb sollte angesichts der Größe der Baumaßnahme eine Selbstverständlichkeit sein.“ Wenn sich bereits die Suche nach Übergangsspielstätten so chaotisch gestalte und zu erheblichen Kostensteigerungen führe, lasse die eigentliche Baumaßnahme das Schlimmste befürchten, so die Initiative.

Theatersanierung II

Stadtrat beschließt weiteren Grundsatzbeschluss



Im gestrigen Stadtrat ging die Debatte über die Abstimmung des dritten Grundsatzbeschlusses zur Theatersanierung relativ gelassen über die Bühne. Das Genehmigungsprozedere zur Theatersanierung wurde ohne große Widerstände der Opposition fortgeführt. Im Lauf dieses Jahres soll laut Baureferent Gerd Merkle der Projektbeschluss stehen, der die Grundlage für den Förderantrag bilde. Derzeit wird die Entwurfsplanung für das Große Haus vorbereitet. Für Bauteil II werden nun die Fachprojektanten über ein VgV-Verfahren gesucht. „Für die vielen Schnittmengen zwischen den beiden Bauteilen ist es wichtig, dass wir die Vergabe jetzt europaweit starten“, so Baureferent Gerd Merkle. Dieser Planungsschritt wurde vom Stadtrat gegen sechs Stimmen befürwortet.

Theatersanierung III

Neue Finanzierungsmatrix vorgestellt


Eva Weber (Foto: Siegfried Zagler)

Eva Weber (Foto: Siegfried Zagler)


Finanzreferentin Eva Weber berichtete dem Stadtrat von der Idee, wie die Stadt das Risiko einer Kostensteigerung des Gesamtprojekts minimieren könnte. Dabei wurde in der Sache das neue Finanzierungskonzept für die Theatersanierung vorgestellt. Die Idee: Das aktuell niedrige Zinsniveau nutzen und anstehende Investitionen über Kredite finanzieren. Die dadurch entstehenden Rücklagen können dann für andere, in der Zukunft gelegene Projekte verwendet werden. Möglich sei das, wenn es sich um eine zweckgebundene Rücklage handele. Hintergrund ist, dass die Maßnahme Theatersanierung nicht auf einmal finanziert werden könne. Es müssten in einigen Jahren weitere Kredite aufgenommen werden, die dann vermutlich einen höheren Zinssatz hätten.

Mit diesem Risikobegrenzungsmodell würde die Stadt wahrscheinlich eine Zinslaststeigerung vermeiden: „Wenn wir von 1,3 Prozent Zinsen ausgehen, hätten wir bereits bei einer Erhöhung auf zwei Prozent den Punkt erreicht, an dem uns die Bildung von Rücklagen günstiger kommt“, so Eva Weber. Die Fragen der Journalisten in der vormittäglichen Stadtratspressekonferenz, ob diese Form der Verschuldung die Frage des Bürgerbegehrens aushebeln würde, beantwortete OB Kurt Gribl noch zurückhaltend. Im Stadtrat wurde Gribl auf Nachfragen von Stadträten konkreter: „Wir haben den Auftrag der Finanzierung bekommen, also kann man es uns nicht übelnehmen, wenn wir nach Lösungen suchen.“ Er habe zwar noch keine konkrete Meinung dazu, da es nicht das Ziel der Maßnahme sei, den Bürgerentscheid zu verhindern, dass aber diese Maßnahme als Nebenprodukt die Bürgerbegehren-Frage tangiere, könne nicht ausgeschlossen werden, so OB Gribl, der sich später weiter aus dem Fenster lehnte: „Die Fragestellung wäre unzulässig, wenn andere Posten auch nicht mittels Finanzierung angegangen werden könnten.“

Der Grüne Stadtrat Christian Moravcik wollte die „Nebenprodukttheorie“ des Oberbürgermeisters nicht unkommentiert stehen lassen: Falls diese Maßnahme tatsächlich das Bürgerbegehren unzulässig machen würde, müsste die Stadt eben ein Ratsbegehren initiieren.

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