Theatersanierung: Stadt konkretisiert ihr Vorhaben zur Zinssicherung bei Kreditaufnahmen und signalisiert grünes Licht für Bürgerentscheid
In Sachen Finanzierung der Theatersanierung hat sich gestern die Stadt genauer geäußert: Das neue Finanzierungsmodell diene ausschließlich der Zinssicherung und tangiere die Fragestellung des Bürgerbegehrens nicht.
Als gesonderte Vorlage soll in der kommenden Finanzausschusssitzung am 18. Oktober eine Ergänzung bezüglich der Theaterfinanzierung in die Nachtragsberatungen eingebracht werden. Ausgangspunkt der Ergänzung ist, dass das kommunale Haushaltsrecht Kreditermächtigungen nur für das jeweilige Haushaltsjahr vorsieht. Da das bisherige Finanzierungsverfahren zur Theatersanierung einzelne Kreditaufnahmen bis ins Jahr 2022 enthalte, bestehe ein entsprechendes Zinsänderungsrisiko, wie Finanzreferentin Eva Weber gestern via Pressemitteilung erläuterte. „Anders als der private Häuslebauer darf eine Kommune eben nicht für langfristig angelegte Investitionen einen einmaligen Kredit aufnehmen“, so Eva Weber. Die Folge davon sei, so Weber weiter, dass Jahr für Jahr neue Kredite mit neuen Zinssätzen abgeschlossen werden müssten und das derzeit herrschende historisch niedrige Zinsniveau nicht genutzt werden könne. „Der Stadtrat hat uns in den vergangenen Monaten mehrmals darum gebeten, eine Möglichkeit zu finden, das niedrige Zinsniveau zu sichern, nachdem niemand sagen kann, ob die Zinsen in den nächsten Jahren so niedrig bleiben, wie sie jetzt sind“, so Weber. Auch aus der Bürgerschaft waren entsprechende Anfragen und Vorschläge zu vernehmen, „das haben wir gerne aufgegriffen“.
„ Kreditfinanzierungen in zwei Tranchen sind haushaltsrechtskonform“
Weiter heißt es in der städtischen Erklärung, dass Kreditfinanzierungen in zwei Tranchen haushaltsrechtskonform seien. Oberbürgermeister Kurt Gribl und Finanzreferentin Eva Weber hätten sich deshalb an das Finanzministerium und das zuständige Innenministerium gewandt. Laut Antwortschreiben des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann vom September 2016 könne haushaltsrechtskonform eine generelle Kreditfinanzierung aller (nicht nur die Theatersanierung betreffenden) Investitionen der Stadt erfolgen. Dies ermögliche eine erhebliche Rücklagenbildung aus den dadurch frei werdenden Eigenmitteln. Mit diesen Rücklagen solle nun die Theaterfinanzierung realisiert werden. Alle bislang vorgesehenen Einzelkreditaufnahmen für die Theatersanierung für die Jahre bis 2022 könnten damit entfallen.
„Durch diese Gestaltung fährt die Stadt zinsmäßig schon bei einer Steigerung des Zinsniveaus ab 2020 auf zwei Prozent mindestens gleich gut wie bei der ursprünglich vorgesehenen Gestaltung und erlangt so bestmögliche Zinssicherheit. Die Rücklagenbildungen sollen in 2016 in Höhe von rund 45 Mio. Euro und in 2017 in Höhe von rund 44 Mio. Euro erfolgen. Der vorgesehene Zeitraum der Tilgung bis zum Jahr 2039 bleibt auch beim neuen Modell unverändert.
OB Gribl: „Fragestellung des Bürgerbegehrens bleibt unberührt“
Laut OB Dr. Gribl bestand die Motivation für den Antritt beim Finanz- und Innenministerium alleine in dem Ziel einer möglichst risikobefreiten Kreditaufnahme für die Stadt Augsburg: „Das Augenmerk bei dieser Gestaltung liegt ausschließlich auf der Sicherung des niedrigen Zinsniveaus. Durch die vom Ministerium vorgeschlagene Bildung von Rücklagen können wir die Theatersanierung solide planen und umsetzen und sind eben nicht Schwankungen an den Finanzmärkten ausgesetzt“. Dies hat, so der OB, auf das angekündigte Bürgerbegehren und dessen Fragestellung keinerlei Einfluss. „Ich verstehe das Anliegen der Initiatoren des Bürgerbegehrens so, dass keine Schulden für die Theatersanierung gemacht werden sollen und zwar egal auf welcher Haushaltsstelle. Insofern bleibt die Fragestellung des Bürgerbegehrens also unberührt. Eine anders lautende formale Betrachtungsweise werde ich auch dem Stadtrat nicht empfehlen. Ich mache aber keinen Hehl daraus, dass nach meiner Überzeugung eine Theatersanierung ohne Neuverschuldung nicht möglich ist.“