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Dienstag, 08.09.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Der Kommentar

Der Fall Förster – Eine große Prüfung für alle

Nach der Haft beginnt für Sexualstraftäter die eigentliche Strafe durch den bürgerlichen Tod. Wenn sie versuchen, wieder ein normales Leben zu führen, könne das nur schwer gelingen. Die Haft schütze vor der gesellschaftlichen Ächtung, die die wahre Strafe sei. Mit der Entlassung aus der Haft beginne demnach diese Strafe, so die Legende, die nicht zwangsläufig wahr sein muss.

Von Siegfried Zagler

Dr. Linus Förster © DAZ

Der ehemalige Landtagsabgeordnete Linus Förster hat seine Strafe verbüßt und befindet sich seit Anfang dieser Woche wieder „in der Freiheit“, wie von der Augsburger Allgemeinen zu erfahren war. Linus Förster wurde vor zwei Jahren und acht Monaten zu drei Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt. Richter Lenart Hoesch sprach damals Förster des schweren sexuellen Missbrauchs schlafender und wehrloser Frauen, des Besitzes von Kinderpornos, der Körperverletzung und der versuchten Nötigung für schuldig. 

Als Staatsanwältin Martina Neuhierl am ersten Prozesstag die Anklageschrift verlas, kam sie nicht umhin, die aufgezeichneten Vorgänge auf Försters Dateien zu beschreiben: schwerste Formen der Kinderpornografie, die Förster penibel sortiert und abgespeichert hatte. Knapp 40 Minuten musste man sich anhören, auf welche Weise unter-14-jährige Kinder sexuell missbraucht wurden. Es handelte sich nach Aussagen des bestellten IT-Gutachters nicht um private Aufnahmen, sondern um professionell angefertigte Aufnahmen, die von diversen Plattformen herunter geladen wurden.

Neben dem Geständnis, dem Täter-Opfer-Ausgleich (Förster bezahlte 30.000 Euro an die Opfer) und seinem angeschlagenen psychischen Zustand hat das Gericht auch in seinem Urteil berücksichtigt, dass Förster seine berufliche Reputation verloren habe und gesellschaftlich „erledigt“ sei. Das Gericht vermittelte damals den Eindruck, dass es den größten Teil der Strafe der Gesellschaft überlässt.

Ganz so, wie es zu Beginn des 20. Jahrhunderts Alfred Döblin den Straftäter Franz Biberkopf sagen lässt, nachdem er aus der Strafanstalt Moabit entlassen wurde: „Die Strafe beginnt.“ Romanheld Biberkopf verbüßte eine 4-jährige Haftstrafe, weil er seine Freundin erschlagen hatte, doch er sollte sich täuschen: Der aufregende Fortgang seines Lebens in Berlin wurde kaum durch gesellschaftliche Ächtung oder einer inneren Buße geprägt. 

Die Strafe, die Linus Förster wegen seiner Verbrechen zu verbüßen hatte, begann mit der Haft und endete mit der Haft. Ob diese Strafe durch gesellschaftliche Ächtung verlängert wird, muss man der Gesellschaft überlassen – und natürlich Förster, der eine zweite Chance nicht „verdient hat“, wie die Augsburger Allgemeine schrieb, sondern selbstverständlich erhält. Unser Rechtssystem, unsere Kulturen, unsere Religionen und unser Denken gehen nämlich davon aus, dass sich Menschen ändern können – auch wenn man mittels Erfahrung zu oft zu anderen Schlüssen kommt. 

Wie Dr. Linus Förster sein Leben nach der Haft gestaltet und gestalten kann, hängt also von ihm ab und von uns, falls er tatsächlich weiterhin in Augsburg leben sollte. Verzeihen müssen ihm die Opfer, nicht wir, nicht die Gesellschaft. Wir müssen mit Menschen wie Förster leben, indem wir ihn im bürgerlichen Sinn leben lassen. Ihm also den Respekt und die Achtung entgegenbringen, die auf der Annahme beruht, dass Strafe und Reue aus ihm einen anderen Menschen gemacht haben. Seine Familie, seine Freunde, seine Bekannten und hoffentlich bald seine neuen Kollegen verfassen nun das weitere Leben von Herrn Förster mit. Das ist eine große Prüfung für alle. 

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