swa warnen vor irreführender Post zu Smart-Meter-Einbau
In Augsburger Briefkästen landen derzeit vermehrt Werbeschreiben der Deutschen Messwesen GmbH (DMG). Das private Unternehmen bewirbt darin den kurzfristigen Einbau intelligenter Stromzähler (Smart Meter). Die Stadtwerke Augsburg (swa) schlagen nun Alarm: Die Schreiben erwecken fälschlicherweise den Eindruck, es handle sich um eine offizielle oder gesetzlich zwingende Aufforderung zum Zählertausch.
Von Bruno Stubenrauch

Smart Meter (Symbolbild: Monica Smekal / Gemini)
Die swa stellen klar, dass keinerlei Zusammenarbeit mit der DMG besteht. Der Absender handelt als rein wettbewerblicher Messstellenbetreiber auf eigene Rechnung. Empfänger des Schreibens müssen nicht auf das Angebot reagieren und sind keineswegs verpflichtet, Termine für einen Zählertausch zu vereinbaren.
Für das Augsburger Netzgebiet ist weiterhin die swa Netze GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber verantwortlich. Der gesetzlich vorgeschriebene Rollout intelligenter Messsysteme erfolgt von Seiten der swa schrittweise; betroffene Eigentümer werden direkt und rechtzeitig informiert.
Wann ein Smart Meter tatsächlich Pflicht ist
Ein gesetzlich vorgeschriebener Zwang zum Umstieg besteht für Privathaushalte aktuell nur unter folgenden Bedingungen:
- Hoher Stromverbrauch: Jahrestrend von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh). Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt liegt bei etwa 3.800 bis 5.000 kWh.
- Steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Betrieb von Wärmepumpen oder Wallboxen für E-Autos (Inbetriebnahme ab 1. Januar 2024).
- Eigenerzeugungsanlagen: Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 7 Kilowatt (kWp).
Für alle übrigen Haushalte gibt es derzeit keine Pflicht zur Umrüstung.
Kostenfalle: Laufende Gebühren vergleichen
Die swa warnen davor, bei Wechselangeboten wettbewerblicher Anbieter nur auf die einmaligen Installationskosten zu schauen. Während für den Netzbetreiber swa gesetzliche Preisobergrenzen gelten, können freie Anbieter ihre laufenden Entgelte weitgehend frei festlegen. Auch die versprochenen Rabatte bei Netzentgelten greifen in der Praxis meist nur beim Betrieb spezieller Geräte wie Wärmepumpen oder E-Ladesäulen.
Vor einem Wechsel sollten Laufzeiten, Kündigungsfristen und die jährlichen Gesamtkosten genau geprüft werden.