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Mittwoch, 15.04.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Gesundheit

Sozialreferenten der Städte Augsburg, Nürnberg, München und Würzburg fordern: 3G für Angebote und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Die Sozialreferentinnen und Sozialreferenten der Bayerischen Städte Würzburg, Nürnberg, Augsburg und München fordern via gemeinsamer Pressemitteilung die bayerische Staatsregierung auf, alle Angebote der Offenen Jugendarbeit als außerschulische Bildungsangebote auch negativ getesteten Jugendlichen zugänglich zu machen.

Minderjährige Schülerinnen und Schüler in Bayern erhalten derzeit Zugang zu Gastronomie, ins Beherbergungswesen sowie zu sportlicher, musikalischer und schauspielerischer Eigenaktivität, wenn sie regelmäßig getestet werden. Die Ausnahme für diese Personengruppe – von den in diesen Bereichen üblicherweise geltenden 2G- und 2G+ Voraussetzungen – hat die Bayerische Staatsregierung fortgeführt und verlängert. Sie gilt aber weiterhin nicht für Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren und auch nicht für die Angebote und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Damit sei präventive Arbeit in Jugendzentren oder Freizeitstätten faktisch kaum mehr möglich, so die Sozialreferenten in ihrer Stellungnahme. Betroffen seien auch Nachhilfeangebote, die von der Jugendarbeit initiiert seien; auch sie würden als außerschulische Bildungsangebote in Jugendzentren weiterhin nur unter 2G Voraussetzungen erlaubt sein.

Diese schwer verständliche Lage hat wohl nun zu der Allianz der Sozialreferent*innen geführt, deren Stellungnahme die DAZ im Wortlaut „abdruckt“:

Offene Jugendarbeit ist aber Pflichtaufgabe der Kommunen und Teil eines funktionierenden Gemeinwesens. Sie bietet den Jugendlichen eine Anlaufstelle für ihre Freizeitgestaltung und sie erreicht sozial benachteiligte junge Menschen, die eben keine regelmäßigen Angebote wahrnehmen wollen und können und oft in belasteten Familiensituationen leben. Die offene Jugendarbeit ist ein niedrigschwelliges Hilfeangebot für die Menschen, die als letztes geimpft werden können und als erstes in der Pandemie zurückstecken mussten. Dieses Angebot wie auch positive Einflussnahme fehlen im öffentlichen oder privaten Raum, in den die ungeimpften Jugendlichen stattdessen ausweichen und sich weiter ohne Schutz und ohne Kontrolle treffen.

Ungeimpfte bleiben außen vor

Gemäß aktueller Infektionsschutzmaßnahmenverordnung können minderjährige Schülerinnen und Schüler beispielsweise zwar ohne Maske im Sportverein gemeinsam Sport treiben, das Jugendzentrum oder den Jugendtreff aber dürfen sie, wie auch ungeimpfte und Jugendliche über 18 Jahren, mit FFP2-Maske, nichtbetreten. „Es ist schwer zu verstehen“, so Elisabeth Ries, Referentin für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg, „wieso es gemäß aktueller Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für minderjährige Schülerinnen und Schüler ohne Maske möglich ist, in einer Halle gemeinsam Sport zu treiben, aber nicht, mit Maske in einem geschützten Raum mit funktionierendem Hygienekonzept sozialpädagogisch betreut Anschluss an ein gesellschaftliches (Hilfe)-Netzwerk zu erhalten.“

Dadurch, dass ungeimpfte Jugendliche nicht mehr in den Jugendtreff oder das Jugendzentrum kommen können, verlieren sie fast komplett den Anschluss an ihr soziales Netzwerk, Pädagoginnen und Pädagogen können keinen Einfluss mehr nehmen und jahrelang aufgebaute, wertvolle Beziehungsarbeit geht Woche für Woche verloren. Da Ungeimpfte auch keine Nachhilfeangebote mehr wahrnehmen können, treibt dies nicht nur soziale Ungerechtigkeit, sondern auch Bildungsungleichheit weiter voran. Mit 2G in Einrichtungen der Jugendarbeit kann aktuell bei noch nicht geimpften Jugendlichen zudem auch keine Aufklärungsarbeit geleistet werden, um noch unentschlossene Jugendliche und ihre Familien zur Corona Impfung zu motivieren.

„Dabei würden sich viele unserer jugendlichen Besucherinnen und Besucher gerne impfen lassen, können ihre Eltern aber nicht davon überzeugen, mit ihnen zum Impfzentrum oder zum Arzt zu gehen. In den Impfzentren haben minderjährige Jugendliche meist keine Möglichkeiten, ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten geimpft zu werden“, bedauert Martin Schenkelberg, Referent für Soziales und Pflege, Familie und Generationen sowie Inklusion der Stadt Augsburg. „Das bedeutet einen Verlust an gleichwertiger Teilhabe am sozialen Leben im Vergleich zu den geimpften Jugendlichen. Unserer Meinung nach entspricht dies einer unverschuldeten Ungleichbehandlung“, so Martin Schenkelberg.

Zunehmend psychische Belastungen

Durch die pandemiebedingten Belastungen der Familien, den Druck auf Jugendliche und die immer wiederkehrenden infektionsbedingten Einschränkungen der sozialen Kontakte sind junge Menschen zunehmend psychischen Belastungen ausgesetzt. Dr. Hülya Düber, Sozialreferentin der Stadt Würzburg, ist alarmiert: „Schon jetzt zeigen Erhebungen, dass junge Menschen von den Einschränkungen massiv belastet sind. Dazu gehören Depressionen, Angstsymptome und psychische Auffälligkeiten. Die Jugendämter beobachten in Folge dessen eine Zunahme beispielweise von Selbst- und Fremdgefährdungen und immer öfter auch die Flucht in Verschwörungsideologien.“

Die Münchner Sozialreferentin Dorothee Schiwy fasst zusammen: „Da Jugendtreffs von Ungeimpften und nicht Genesenen aufgrund der aktuellen Regelungen nicht einmal mehr mit einem negativen Test uneingeschränkt aufgesucht werden können, fehlen präventive und intervenierende Gespräche mit den Jugendlichen, um solche Entwicklungen frühzeitig aufzufangen. Die Jugendpsychiatrien sind übervoll, psychiatrische Beratungsstellen haben Wartezeiten von bis zu sechs Monaten. Angebote und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit würden hier zumindest den Rahmen des präventiven Kinder- und Jugendschutzes bieten, einen Vertrauensraum und niederschwellige Beratung.“

Sämtliche Angebote und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit haben gute Hygienekonzepte und pädagogische Mitarbeitende können die Treffen moderieren. Ein Testangebot vor Ort würde Infektionen in den Kinder- und Jugendtreffs minimieren, im Sinne eines positiven Lebensgefühls der jungen Menschen wirken und weiteren Belastungen und Schädigungen vorbeugen. „3G statt 2G im Bereich der Offenen Jugendarbeit ist unserer Meinung nach nötig, um ständig weiter entstehende soziale Ungerechtigkeiten unter jungen Menschen vorzubeugen. Der Zugang zu präventiven und integrativen Angeboten darf nicht von einem von Eltern bestimmten Impfstatus abhängig gemacht werden. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene dürfen nicht weiter die Verlierer der Pandemie-Maßnahmen sein“, so die vierSozialreferentinnen und Sozialreferenten.

Gezeichnet:
Dr. Hülya Düber, Leiterin des Jugend-, Familien- und Sozialreferats der Stadt Würzburg
Elisabeth Ries, Referentin für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg
Martin Schenkelberg, Referent für Soziales, Familie, Pflege, Generationen und Inklusion der Stadt Augsburg
Dorothee Schiwy, Sozialreferentin der Stadt München

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