Corona: Omikronvariante in Augsburg angekommen
Fünf Augsburgerinnen und Augsburger sind positiv auf die Omikron-Variante getestet worden
Am 21. Dezember wurden dem Gesundheitsamt der Stadt Augsburg die ersten Omikron-positiven Fälle bestätigt. Die fünf betroffenen Personen sind zwischen 20 und 30 Jahre alt. Die Infizierten haben sich in den vergangenen Wochen nicht in Virusvariantengebieten aufgehalten. Das Gesundheitsamt der Stadt Augsburg hat umgehend mit der Ermittlung der Kontaktpersonen begonnen: 24 Personen befinden sich aktuell in Quarantäne.
Offiziell gelten die Omikron-Fälle als Omikron-Verdachtsfälle. Die Omikron-Varianten wurden im variantenspezifischen-(v-)PCR-Verfahren nachgewiesen. Laut Landesamt für Gesundheit ist ein Omikron-Verdachtsfall mittels vPCR-Diagnose in der gegenwärtigen pandemischen Lage nahezu gleichwertig mit einem Nachweis von Omikron mittels Genomsequenzierung.
Das Gesundheitsamt geht daher bei den Fällen von bestätigten Omikron-Fällen aus. Eine vollständige Sequenzierung des Virus-Erbmaterials erfolgt noch für weitere epidemiologische Analysen.
Keine Quarantäne-Ausnahme für Geimpfte
Entsprechend den Vorgaben des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unterliegen alle Personen, die als enge Kontaktpersonen von Indexfällen mit Omikron-Infektion eingestuft werden, einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Die Quarantänedauer kann nicht verkürzt werden und eine Beendigung der Quarantäne ist nur mit negativem Ergebnis eines Nukleinsäuretests (i.d.R. PCR-Test) möglich. Für Geimpfte und Genesene gibt es aufgrund der bislang nicht sicher bekannten Eigenschaften und der mutmaßlich höheren Ansteckungsfähigkeit der Variante Omikron dabei keine Ausnahmen. Die Quarantäne-Kontrollen erfolgen wie bisher, wobei Omikron-Fälle Priorität haben.
Das Gesundheitsamt der Stadt Augsburg rechnet mit einer weiteren Zunahme des Infektionsgeschehens in den nächsten Tagen und Wochen. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass Omikron zur vorherrschenden Variante wird.
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Maske tragen, regelmäßig testen, impfen lassen
Die Omikron-Variante zeigt sich laut Expertenrat der Bundesregierung durch eine stark gesteigerte Übertragbarkeit und das Unterlaufen eines bestehenden Immunschutzes aus. Der Expertenrat der Bundesregierung empfiehlt unter anderem das konsequente Tragen von FFP-Masken, insbesondere in Innenräumen, den verstärkten Einsatz von Schnelltests und das Auffrischen bzw. Aufbauen des Impfschutzes durch Impfungen.
Ausgeweitetes Impf- und Testangebot
Die Stadt Augsburg hat ihr Impf- und Schnelltestangebot ausgeweitet: Auch an den Feiertagen sind Testungen und Impfungen möglich. Im Impfzentrum wird am 24.12., 25.12. und 26.12. jeweils von 08.00 Uhr bis
13.00 Uhr ohne Termin geimpft. Das Angebot richtet sich an über 30- Jährige, geimpft werden diese ausschließlich mit Moderna. Testungen sind ohne Termin im Testzentrum in der Maximilianstraße, bei der Hauptfeuerwache in der Berliner Allee oder bei den Freiwilligen Feuerwehren Inningen und Bergheim und mit Termin im Testzentrum an der Messe möglich.
Oberbürgermeisterin Weber: „Zögern Sie nicht!“
Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich auch während der Feiertage regelmäßig zu testen und sich entsprechend der aktuellen STIKO-Empfehlung impfen zu lassen und ihren Impfschutz rechtzeitig aufzufrischen. Oberbürgermeisterin Eva Weber appelliert daher: „Wer noch gar nicht geimpft ist oder noch keine Booster-Impfung erhalten hat, bitte ich erneut: Zögern Sie nicht! Nutzen Sie das Impfangebot. Das ist der einzige Weg aus dieser Pandemie.“
Boosterimpfungen im Impfzentrum und bei den Impfaktionen sind jetzt bereits nach 3 Monaten möglich. Tagesaktuelle Informationen zu den Impf- und Testmöglichkeiten im Stadtgebiet sind auf augsburg.de/impfen und augsburg.de/testen zu finden.
Stadt Augsburg zeigt sich vorbereitet
Alle Referatsbereiche, städtischen Töchter und Beteiligungen (z.B. swa, AVA, Hessing etc.), die über kritische Infrastruktur verfügen haben direkt nach Bekanntwerden des Expertenrat-Papiers am Sonntag auf Weisung von Oberbürgermeisterin Eva Weber ihre seit Beginn der Pandemie bestehenden Betriebshygienekonzepte nochmals evaluiert und überprüft. Regelungen wie weitestgehende Home-Office-Möglichkeiten, räumliche und personelle Entzerrung, Schichtbetriebe, Doppelbesetzung von zentralen Funktionen wurden nochmals nachgeschärft und wieder in vollem Maße angeordnet. Für die ganze Stadtverwaltung gelten zudem die Regelungen der Geschäftsanweisung Pandemie, die in enger Abstimmung mit dem Personalrat und der Arbeitssicherheit erstellt und den jeweiligen Entwicklungen angepasst wurde. Mit den aktuell bei der Stadt Augsburg geltenden Schutzregelungen konnten bisher an allen Dienststellen größere Infektionsausbrüche und Einschränkungen im Dienstbetrieb verhindert werden.
Betriebliches Notfallmanagement aktiviert
Bei der Stadt gibt es zudem standardisiert ein sogenanntes „Betriebliches Notfallmanagement“ für Ausnahmesituationen, das vor einigen Tagen aufgrund der Hinweise des Expertenrats der Bundesregierung seine Arbeit bereits aufgenommen hat. Die Arbeitsgruppe ist im Amt für Digitalisierung, Organisation und IT angesiedelt und arbeitet eng mit OB Weber und dem Personalreferat zusammen. Durch das Notfallmanagement werden ab sofort die kritischen Dienststellen (Dienststellen mit Versorgungsleistungen und zentralen Aufgaben in der Daseinsvorsorge, zum Beispiel Gesundheitsamt, IT, ABuK, Kommunikation, aws, AKJF, Stadtentwässerung) gezielt daraufhin überwacht, ob eine die Funktionsfähigkeit beeinträchtigende Situation droht. Sollte sich solches abzeichnen, wird unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls gegengesteuert, z.B. entweder durch Personalzuführung, technische Unterstützung oder Priorisierungen in der Aufgabenerfüllung. Für genaue Maßnahmen muss jede Verwaltungsdienstleistung individuell betrachtet werden. Dies erfolgt selbstverständlich auch über die Feiertage.
Der interne städtische Corona-Krisenstab trifft sich – neben den regelmäßigen Treffen der Führungsgruppe Katastrophenschutz, bei der auch alle relevanten externen Funktionsträger und Behörden (z.B. Polizei, Uniklinik, Rettungsdienste) dabei sind – mehrmals pro Woche, um aktuelle Entwicklungen zu beraten und Maßnahmen zu beschließen.
Dieser Krisenstab wird auch über die Feiertage hinweg regelmäßig – und ggf. auch lageabhängig sehr kurzfristig – zusammentreten.