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Sonntag, 18.01.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Politik

Volker Ullrich klagt gegen Bundestags­wahlrecht

Dr. Volker Ullrich, Bezirks­vorsitzender der CSU Augsburg, klagt gegen das neue Bundes­tags­wahlrecht vor dem Bundes­verfassungs­gericht. Trotz gewonnenem Wahlkreis erhielt er kein Mandat und sieht darin eine Verletzung demo­kratischer Grund­prinzipien. Darüber berichtete das juristische Portal beck-aktuell am ver­gangenen Freitag auf Basis einer dpa-Agentur­meldung.

Von Bruno Stubenrauch

Dr. Volker Ullrich

Das „Gesetz zur Ände­rung des Bundes­wahl­gesetzes“ mit dem Ziel der Ver­klei­ne­rung des damals mit 736 Ab­ge­ord­neten be­setz­ten Bundes­tags wurde am 17. März 2023 mit den Stimmen der damali­gen Ampel-Koali­tion be­schlossen und trat im Juni 2023 in Kraft. Union und Linke stimm­ten ge­schlossen dagegen. Kern­punkte der Reform waren die Fest­legung auf 630 Abge­ord­nete sowie die Ein­füh­rung der Zweit­stimmen­deckung – jenes Prinzip, das Ullrich letzt­lich sein Mandat kostete.

23 Wahlkreissieger betroffen

Nach Klagen von Union und Linken entschied das Bundes­verfassungs­gericht am 30. Juli 2024, dass die Zweit­stimmen­deckung – also dass man trotz Wahlsiegs­ bei den Erst­stimmen kein Mandat erhält – grund­sätzlich verfassungs­gemäß ist.

Ihre praktische Wirkung entfaltete die Regelung bei der Bundes­tags­wahl 2025. Neben Ullrich traf es weitere 22 Wahl­kreis­sieger, über­wiegend aus der Union, aber auch Kandi­daten der AfD sowie der SPD.

Verstoß gegen das Bestimmt­heits­gebot und „weiße Flecken“

Ullrich, der von Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz anwaltlich vertreten wird, argu­mentiert, dass das Gesetz für Wähle­rinnen und Wähler undurch­schaubar sei. Ein Wähler in Augsburg könne zum Zeitpunkt der Stimm­abgabe nicht wissen, ob seine Erststimme überhaupt wirksam sei. Dies verstoße gegen das Bestimmt­heits­gebot, wonach das Wahlrecht klar und ver­ständ­lich aus­ge­staltet sein müsse.

Zudem entstünden durch sein Aus­scheiden und das weiterer 22 Kan­di­daten Repräsen­tations­lücken. So verfüge Augsburg, einer der größten Wahl­kreise Deutsch­lands mit rund 150.000 Erst­stimmen­wählern, nun über keinen direkt legi­ti­mierten Bundes­tags­abge­ordneten der stärksten politi­schen Kraft.

Auch die Verhältnis­mäßigkeit der Reform stellt Ullrich infrage. Das Ziel einer Ver­kleine­rung des Bundes­tags hätte seiner Auf­fassung nach ebenso durch eine Redu­zierung der Wahlkreise – etwa von 299 auf 250 – erreicht werden können. Gewählte Abge­ordnete vom Mandat auszu­schließen, sei daher nicht das mildeste Mittel.

Wie es weitergeht

Die Dauer des Verfahrens vor dem Bundes­ver­fassungs­gericht ist offen. In der Vergangen­heit nahmen komplexe Wahl­prüfungs­verfahren häufig zwischen zwölf und 20 Monaten in Anspruch. Eine Ent­schei­dung im Laufe des Jahres 2027 gilt daher als rea­listisch. In Fach­kreisen wird jedoch erwartet, dass das Gericht die Unge­wiss­heit für be­troffene Wahlkreise wie Augsburg nicht über die gesamte Legis­latur­periode fort­bestehen lässt. Sollte Ullrich Erfolg haben, würde er nach­träglich in den Bundes­tag ein­ziehen – je später das Urteil ergeht, desto kürzer fiele seine ver­bleibende Amtszeit aus.

Dass der Gang nach Karlsruhe erst jetzt erfolgt, liegt am zwei­stufigen System der Wahlprüfung. Volker Ullrich war nicht etwa zu langsam, sondern musste nach seinem Einspruch direkt nach der Wahl erst das Ergebnis des Vor­verfahrens im Bundestag abwarten.

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