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Freitag, 26.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Ansammlungsverbot: Silvester Stadt Augsburg erlässt Allgemeinverfügung

Die Stadt Augsburg erlässt eine Allgemeinverfügung, die besagt, dass an Sylvester in bestimmten Zonen Menschenansammlungen nicht gestattet sind

Zwischen dem 31. Dezember 2021, 15:00 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9:00 Uhr, sind Ansammlungen von mehr als 10 Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld untersagt. Das Ansammlungsverbot gilt entsprechend dem beiliegenden Lageplan. – Gottesdienste und Versammlungen im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes bleiben hiervon ausgenommen.

Die neue Allgemeinverfügung wird zum Mittwoch, 22. Dezember 2021, 0:00 Uhr, wirksam und ist unter anderem auf augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.